Pokalsieg des FCK in Löbau aberkannt!

22.10.1974, 10:32 Uhr | 2531 Aufrufe
Was für eine schlechte Nachricht! Der mühevolle 1:0-Auswärtssieg in der 2. Hauptrunde des FDGB-Pokals bei der ASG Vorwärts Löbau hat leider keinen Bestand! Die Rechtskommission des DFV der DDR entschied am 18.10.74, daß das Spiel für den Club als verloren gewertet wird, weil der Juniorenspieler Bernd Richter im FCK-Aufgebot stand. Laut der Spielordnung des DFV hätte Richter dafür das 17. Lebensjahr vollendet haben müssen, was leider nicht der Fall ist. Durch das Urteil des DFV zieht der bereits für das Achtelfinale ausgeloste Gegner, die ASG Vorwärts Stralsund, kampflos in das FDGB-Pokal-Viertelfinale ein.

Auszüge aus dem DFV-Urteil (FuWo vom 22.10.74):

Die Rechtskommission des DFV der DDR befaßte sich in einer Verhandlung am 18. Oktober 1974 mit der Wertung des FDGB-Pokalspieles Nr. 71 zwischen der ASG Vorwärts Löbau und dem FC Karl-Marx-Stadt [..] und fällte folgendes Urteil:

Das FDGB-Pokalspiel zwischen der ASG Vorwärts Löbau und dem FC Karl-Marx-Stadt wird für den FC Karl-Marx-Stadt als verloren und für die ASG Vorwärts Löbau als nicht gewonnen gewertet. [..] Diese Entscheidung hat zur Folge, daß der inzwischen ausgeloste Gegner im FDGB-Pokal, die ASG Vorwärts Stralsund, kampflos die nächste Runde des FDGB-Pokals erreicht.

Begründung: In der Mannschaft des FC Karl-Marx-Stadt kam der am 16. November 1957 geborene Sportfreund Bernd Richter zum Einsatz. Dieser Sportfreund hat unberechtigt am Spiel teilgenommen, da nach § 5 Ziffer 3 der Spielordnung des DFV der DDR Juniorenspieler nur dann in einer Männermannschaft mitwirken können, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet haben. [..] Das unberechtigte Mitwirken des Sportfreundes Bernd Richter konnte nach der Bestimmung des § 22 Ziffer 12b der Spielordnung des DFV der DDR aber nur zur Folge haben, daß das Pokalspiel für den FC Karl-Marx-Stadt als verloren gewertet werden muß.

Die ASG Vorwärts Löbau hat nach § 15 Ziffer 2 der Spielordnung des DFV der DDR die Spielberechtigung der Mannschaft des FC Karl-Marx-Stadt vor dem Spiel kontrolliert und dies mit Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen bestätigt, ohne jedoch den erkannten Mangel in der Spielberechtigung des Sportfreundes Bernd Richter zu beanstanden. Aus dieser Pflichtverletzung konnte der ASG Vorwärts Löbau kein sportlicher Vorteil erwachsen, so daß, wie dargelegt, durch die Rechtskommission des DFV der DDR entschieden werden mußte.

Weitere News

03.03.1980, 09:08 Uhr

24.02.1980, 12:05 Uhr

04.12.1974, 10:06 Uhr

22.10.1974, 10:32 Uhr
Pokalsieg des FCK in Löbau aberkannt!

03.05.1972, 09:55 Uhr

15.05.1970, 12:37 Uhr

19.03.1968, 08:20 Uhr