Stadtrat zieht die Daumenschrauben weiter an - Änderungsantrag!

14.12.2016, 11:15 Uhr | 934 Aufrufe
Am diesem Freitag soll der Chemnitzer Stadtrat in einer Sondersitzung im Rathaus über die finanzielle Unterstützung des in erhebliche Schieflage geratenen Chemnitzer FC entscheiden. Es geht um die Ausschüttung eines Betrages von 1,26 Mio Euro, der sich aus der vorzeitigen Beendigung des Erbbaurechtes ergibt. Dafür muss ein alter Beschluss des Stadtrates aus dem Juli 2012 geändert werden. Der Stadtrat hatte bereits angekündigt, der Auszahlung nur zuzustimmen, wenn der Club harte Auflagen und Bedingungen erfüllt - so zum Beispiel die Annahme professioneller Hilfe seitens der städtischen GGG bei der Bewirtschaftung des neuen Stadions und die Unterstützung des Energieversorgers Eins bei der himmelblauen Buchhaltung. Die Vereinsspitze hatte am Montag auf der Mitgliederversammlung bereits zugestimmt, diese Hilfe annehmen zu wollen. Gestern haben allerdings die Fraktionen von CDU/FDP, SPD und Linke einen Änderungsantrag für die Sitzung am Freitag eingereicht, der die Auflagen gegenüber dem Verein deutlich verschärft. Unter anderen besteht man auf einer "ergebnisorientierten Prüfung, ob und ab wann die Lizenzspielerabteilung des CFC (Profibereich) aus dem e. V. ausgegliedert" werden kann. Eine solche Forderung berührt aber Vereinsrecht. Da die genannten Fraktionen im Rathaus über die Mehrheit verfügen, ist davon auszugehen, dass diese verschärften Auflagen beschlossen werden, bevor es zur Abstimmung über die finanzielle Hilfe für den CFC kommt.

Der Änderungsantrag im vollen Wortlaut (rot markiert = die verschärften Auflagen):

Der Stadtrat beschließt:
1. in Änderung des Stadtratsbeschlusses B-188/2012 vom 18.07.2012 im Punkt 1 die Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, die sich aus der vorzeitigen Beendigung des Gesamterbbaurechts [..] ergebende Verbindlichkeit der Stadt Chemnitz gegenüber dem CFC in Höhe von 1,26 Mio EUR unter folgenden Voraussetzungen zu begleichen:
  • Vorliegen eines von einem Wirtschaftsprüfer bestätigten Konsolidierungs- und Sanierungskonzepts für den CFC mit positiver Fortführungsprognose
  • Abschluss eines durch die eins energie erstellten Betriebsführungsvertrags mit Leistungsscheinen, der ab 16.12.2016 gültig ist. Ab 16.122016 beginnt die organisatorische Phase/Übergabe mit der Zielstellung, die operative Betriebsführung durch die eins energie ab 01.02.2017 zu starten.
  • Erklärung des CFC zum Recht der jederzeitigen Einsichtnahme der Stadt Chemnitz bzw. der beauftragten städtischen Unternehmen in die Bücher und Schriften des CFC und der mit ihm verbundenen Unternehmen.
  • schriftliche Erklärung des CFC gegenüber der Stadt, folgende strukturelle Maßnahmen zur Konsolidierung und Professionalisierung einzuleiten:
    - Vorlegen eines aktuellen Organigramms und einer schriftlich fixierten Zuständigkeitsordnung/eines Geschäftsverteilungsplans der Organe und Gremien des CFC (CFC, CFC Marketing und Stadionbetrieb GmbH, Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Ehrenrat, Wirtschaftsbeirat)
    - Anpassung dieser Dokumente, soweit Konsolidierungskonzept bzw. das Erreichen der positiven Fortführungsprognose das erfordern
    - Die Stadt und die eins energie beauftragen einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der die Gründe für das entstandene Defizit einschließlich umfassender Fehleranalyse aufarbeitet und bis zum 30.04.2017 einen Bericht vorlegt
    - Der CFC prüft gemeinsam mit der eins energie die qualitativen und quantitativen Personalanforderungen und die Personalausstattung. Das Ergebnis ist dem Aufsichtsrat des CFC vorzulegen.

    - Konzeption und Aufbau eines Finanzcontrollings beim CFC
    - Regelmäßige Vorlage eines Quartalsreports des CFC und seiner verbundenen Unternehmen und Erörterung im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des VFA für die Dauer der Konsolidierungsphase, beginnend ab dem I. Quartal 2017
    - Ergebnisorientierte Prüfung, ob und ab wann die Lizenzspielerabteilung des CFC (Profibereich) aus dem e. V. ausgegliedert und in eine andere Gesellschaftsform (z. B. GmbH) überführt werden kann
    - keine mit der eins bzw. GGG unabgestimmten Vertragsabschlüsse außerhalb des unabweisbaren Geschäftsbetriebs durch den CFC bzw. die CFC-Marketing und Stadionbetrieb GmbH bis zur Übernahme der Betriebsführung durch die eins energie bzw. die Geschäftsbesorgung durch die GGG
    - die GGG übernimmt nach Prüfung zunächst für die Dauer der Konsolidierung die Geschäftsbesorgung mit Zustimmungsvorbehalt für den Stadionbetrieb und die Stadionvermarktung im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten mit dem Ziel, klare Finanzströme zwischen der CFC-Marketing und Stadionbetrieb GmbH und dem CFC darzustellen
    - Vermietung und damit auch Öffnung des Stadions an bzw. für andere vereinssportliche und außersportliche Aktivitäten
2. die Auszahlung des Betrages in Höhe von 1,26 Mio EUR bei Vorliegen der im Punkt 1 genannten Voraussetzungen aus Mitteln der Liquiditätsreserve.


Surftipp:
» Beschlussvorlage zur Ratssitzung am Freitag

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