Stadionfrage: Wie entscheidet sich heute der Stadtrat?

20.06.2018, 08:30 Uhr | 805 Aufrufe
Der Chemnitzer Stadtrat befasst sich heute erneut mit dem Stadion-Thema. Durch den Abstieg in die Regionalliga und den Insolvenzantrag kann der CFC die bei der Eröffnung 2016 unterzeichneten Konditionen (180.000 € Pacht plus Betriebskosten des Stadions) nicht mehr schultern. Der Antrag, der dem Stadtrat nun vorliegt, lautet daher, dem Club als Pächter zu kündigen, und dann die städtische Tochter GGG als neuen Pächter (30.000 € Pacht) einzusetzen. Diese vermietet dann das Stadion am entsprechenden Spieltag an den CFC weiter. Oder an einen anderen Verein, der die Sportanlage nutzen möchte. Was so einfach klingt, beinhaltet aber einen großen Haken - die Betriebskosten für die Arena (ca. 500.000 € im Jahr) müssten durch die GGG getragen werden. Zwar kann die GGG im Stadion eigene Veranstaltungen abhalten, um diese Kosten zu refinanzieren, aber selbst die Beschlussvorlage geht davon aus, dass die städtische Tochter auf den Mehrkosten sitzen bleibt. Einige Stadträte befürchten dadurch Nachteile für die Mieter der Wohngesellschaft und fordern ein anderes Betreiberkonzept für das Stadion. Petra Zais (Grüne) in der gestrigen Freien Presse: "Die Risiken der Betreibung auf die GGG zu übertragen, wäre unverantwortlich." Die Sitzung des Stadtrates beginnt 15:00 Uhr und kann auf www.chemnitz.de verfolgt werden.

Aus der Beschlussvorlage für den Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt:

1. Die Verwaltung zu beauftragen mit dem Insolvenzverwalter des Chemnitzer Fußballclubs e.V. Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, den bisher bestehenden Pachtvertrag zwischen der Stadt Chemnitz und der CFC Marketing- und Stadionbetriebs GmbH/dem Chemnitzer Fußballclub e.V. (CFC e. V) vom 18.06.2016 voraussichtlich zum 30.06.2018 zu beenden. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, nach Abschluss der Verhandlungen die hierfür notwendigen vertraglichen Regelungen zu unterzeichnen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m. b. H. (GGG) einen Pachtvertrag über das Stadion an der Gellertstraße zu den in der Anlage 3 beigefügten Eckpunkten vorzubereiten und voraussichtlich zum 01.07.2018 abzuschließen. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, etwaige Änderungen die sich aus Anforderungen der Finanz- oder Rechtsaufsichtsbehörden zu diesen Eckpunkten ergeben bzw. redaktioneller Art sind, vorzunehmen.

3. Den Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m. b. H. (GGG) zu ermächtigen, dem Vertragsabschluss gem. Beschlusspunkt 2 und jeweils nach Abschluss eines Geschäftsjahres der Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m. b. H. (GGG) einem Verzicht auf die Erstattung einer etwaigen sich aus der Verpachtung des Stadions an der Gellertstraße entstehenden Defizites durch die Stadt Chemnitz zuzustimmen.


Surftipp:
» Die komplette Beschlussvorlage für den Stadtrat

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