Fragen und Antworten zur Mitgliederversammlung

15.08.2019, 11:35 Uhr | 1001 Aufrufe
In den vergangenen Tagen erreichten den Notvorstand einige Fragen zur Mitgliederversammlung am 19. August. Diese werden im folgenden beantwortet.

Ich habe mich angemeldet und keine Bestätigung erhalten. Kann ich dennoch teilnehmen?
Selbstverständlich können Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Bitte den Mitgliedsausweis mitbringen. Die Anmeldung dient der besseren Planung, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme.

Ich kann nicht teilnehmen und möchte meine Stimme per Vollmacht übertragen. Ist dies möglich?
Die Ausübung des Stimmrechts ist ein höchstpersönliches Recht. Eine Übertragung durch Vollmacht ist nur möglich, wenn die Satzung dies vorsieht. Da die Satzung keine entsprechende Vorschrift enthält, kann das Stimmrecht nicht übertragen werden.

Ich möchte für mein Kind als Erziehungsberechtigter teilnehmen. Geht das?
Ja, das geht allerdings nur zu den Bedingungen, die für den/die Minderjährige(n) gelten, d. h. es besteht ein Teilnahme- aber kein Stimmrecht.

Kann ich als Mitglied Gäste mitbringen?
Grundsätzlich können Gäste zu der Versammlung eingeladen werden. Die Einladungen erfolgen personengebunden durch den Vorstand, da ansonsten keine Kontrolle möglich ist. Das Teilnahmerecht ist grundsätzlich an die Mitgliedschaft gebunden.

Warum ist in der Tagesordnung nichts zu den Ereignissen am 09.03.2019 vorgesehen?
Es handelt sich um die Mitgliederversammlung für das Jahr 2018. Außerdem fanden die Ereignisse unter der Verantwortung der Chemnitzer FC Fußball GmbH statt. Der Vorstand hat seine Meinung dazu schon geäußert.

Warum ist auf der Tagesordnung kein Punkt zur Vorstellung des Sanierungskonzeptes vorgesehen?
Die Erarbeitung und Vorstellung eines Sanierungskonzeptes für den insolventen Verein fällt in die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters. Der Vorstand kann den Insolvenzverwalter einladen, ihm aber nicht vorschreiben, was er zu sagen hat. Der Programmpunkt wurde daher allgemein gehalten und mit „Grußwort“ bezeichnet.

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