Andreas Georgi im Interview zu den Vorwürfen und Plänen des Insolvenzverwalters

25.09.2018, 08:20 Uhr | 2272 Aufrufe
Über zwei Monate währt nun bereits die Auseinandersetzung zwischen dem gewählten Vorstandschef Andreas Georgi und Aufsichtsratschef Uwe Bauch auf der einen Seite und Insolvenzverwalter Klaus Siemon auf der anderen. Ausgangspunkt war die von Siemon ausgesprochene und vielseitig begründete Suspendierung der beiden Gremienmitglieder Anfang Juli.
Bereits am 18. Juli hatte Andreas Georgi im Fanpage-Interview ausführlich zu den damals genannten Vorwürfen Stellung bezogen. In Folge hatten Georgi und Bauch gegen das Hausverbot geklagt und auch in Teilen Recht bekommen. Der Insolvenzverwalter forderte daraufhin öffentlich den Rücktritt der Beiden und ließ dann auch die lang erwartete Katze aus dem Sack. Am Mittwoch, den 26.09. sollen die Gläubiger auf der Insolvenzversammlung die Ausgliederung der 1. Mannschaft in eine Kapitalgesellschaft beschließen, offenkundig ohne ein Votum der Mitglieder einzuholen.

Im Interview bezieht Andreas Georgi zu den neuerlichen Vorwürfen des Insolvenzverwalter ausführlich Stellung und erklärt seine Sicht auf die Pläne des Insolvenzverwalters.


Warum legst Du Dein Amt als Vorstandsvorsitzender nicht nieder, sondern stellst Dich dem Insolvenzverwalter entgegen?

Vorstandsvorsitzender Andreas Georgi (Bild: Lenny)Andreas Georgi: Ich stelle mich nicht dem Amt und der Tätigkeit des Insolvenzverwalters entgegen, sondern respektiere dieses. Nicht akzeptiert werden kann und muss jedoch das rechtswidrige Vorgehen, die Art und Weise, wie im konkreten Fall vorgegangen wird.

Aber auch wenn das angesichts der personalisiert geführten Auseinandersetzung so aussieht, es geht nicht um mich und auch nicht um Herrn Uwe Bauch. Dies wird besonders daran deutlich, dass der Insolvenzverwalter vor dem Ausspruch der Hausverbote bzw. Suspendierungen gegen und beide den Rücktritt des gesamten Aufsichtsrates gefordert hatte. Das Vorgehen des Insolvenzverwalters sollte und soll demnach offensichtlich dazu führen, dass die Gremien des Vereines insgesamt zerstört werden. Wären andere Personen in dieser Phase die Vorsitzenden gewesen, hätte es daher nach meiner Überzeugung diese Personen getroffen.

Die Frage ist, was hat der Insolvenzverwalter mit dem Verein vor?

Und da stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage, warum der Insolvenzverwalter dies tut, warum die Gremien seinen Plänen offenbar im Weg stehen. Was hat er mit diesem Verein, seinen Mitgliedern und Mannschaften vor? Warum bezieht er die Gremien und Mitglieder nicht in dem Umfang ein, in dem dies möglich und meiner Auffassung nach auch angezeigt wäre. Und vor allem, warum legt er kein konkretes Konzept vor, wie er sich die Zukunft des Vereines vorstellt?
Über Monate hinweg wurden durch den Insolvenzverwalter eine Vielzahl von Interviews gegeben und Veröffentlichungen an die Sponsoren und Mitglieder vorgenommen, wurde floskelhaft immer wieder von Restrukturierung oder professionellen Strukturen gesprochen, ohne jedoch auch nur einmal einen konkreten Plan vorzulegen, wie dies denn künftig aussehen und umgesetzt werden soll.
Erst jetzt, ca. eine Woche vor der Gläubigerversammlung, wird nicht etwa durch den Insolvenzverwalter direkt, sondern über eine Bekanntmachung des Insolvenzgerichtes publik, dass eine partielle Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft vorgesehen ist. Dies ohne jegliche Einbindung der Gremien und Mitglieder und ohne jegliche Erläuterung, wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll, welche Strukturen gegebenenfalls mit welchen bereits vorhandenen Sponsoren / Kapitalgebern vorgesehen sind. Auch nicht benannt wird, was mit den nicht ausgegliederten Bereichen, insbesondere dem Nachwuchs passieren soll, ob und wie eine Zukunft des eingetragenen Vereines gesehen wird. Letztlich wird auch nicht dargelegt, wie die rechtlich durchaus schwierige Frage beantwortet wird, ob und wie die Mitglieder und Gremien des Vereines an der Ausgliederung zu beteiligen sind. Eine Ausgliederung ohne Votum der Mitglieder durchzuführen ist nach Einschätzung von Fachkollegen keinesfalls rechtssicher.

Auf Grund des Vorgehens des Insolvenzverwalters liegt jedoch die Befürchtung nahe, dass keinerlei Einbeziehung der Gremien und Mitglieder erfolgen soll. Dies empfinde ich umso befremdlicher, als der Insolvenzverwalter vor kurzem noch auf die Mitglieder zugegangen ist und diese zur freiwilligen Zahlung der Mitgliedsbeiträge auch in der Insolvenzphase animieren ließ.

Wir nehmen unsere Verantwortung als gewähltes Gremium für den Verein und seine Mitglieder wahr

Wenn wir dem Versuch des Insolvenzverwalters entgegen treten, die Gremien auszuschalten, nehmen wir also nicht mehr und nicht weniger als unsere Verantwortung als gewähltes oder bestelltes Gremium für den Verein und seine über 2.700 Mitglieder wahr. Sie können davon ausgehen, dass wir diese Auseinandersetzung nicht gerne führen. Es ist alles andere als angenehm, über mehrere Wochen hinweg permanent mit haltlosen persönlichen Unterstellungen konfrontiert zu werden. Der Aufsichtsrat und ich als Vorsitzender des Vorstandes waren und sind ehrenamtlich tätig und besitzen keine eigenen persönlichen oder finanziellen Interessen. Aber wir haben die Funktionen nun mal übernommen und möchten uns weder selbst, noch von den Mitgliedern vorwerfen lassen, die Handlungsfähigkeit des Vereines und die Vertretung der Interessen der Mitglieder einfach so aufgegeben zu haben. Dass die Vereinsgremien insbesondere auch der Vorstand in der Insolvenz Rechte und Pflichten wahrzunehmen haben, wurde zuletzt übrigens ganz klar durch die Entscheidungen des Landgerichtes Chemnitz vom 17.09.2018 festgestellt.


Der Insolvenzverwalter wirft Dir und Herrn Bauch vor, dass Ihr ein Sportunternehmen nicht führen könnt. Was sagst Du dazu?

Andreas Georgi: Abgesehen von dem erneut erschreckenden Mangel an Stil ist der Vorwurf inhaltlich schon angesichts der erfolgreichen Arbeit von Herrn Uwe Bauch als Unternehmer und meiner langjährigen Tätigkeit als anwaltlicher Vertreter auch größerer Unternehmen substanzlos. Aber darum geht es gar nicht. Wir sind nicht angetreten, um auf Dauer ein Sportunternehmen zu führen, sondern haben uns in einer bereits äußerst schwierigen Situation auf ausdrückliche Bitte hin bereit erklärt, ehrenamtlich im Aufsichtsrat bzw. im Vorstand mitzuarbeiten. Ich für meinen Teil habe von Beginn an klar gesagt, dass diese ehrenamtliche Tätigkeit schon auf Grund der enormen zusätzlichen Belastungen nicht dauerhaft getragen werden kann.

Der Verein kann nicht ehrenamtlich geführt werden

Im Übrigen habe ich auch von Beginn an die Auffassung vertreten, dass der Verein in seinen bisherigen Strukturen nicht ehrenamtlich geführt werden kann, diese Arbeitsstrukturen verbessert und professioneller aufgestellt werden müssen.
Aber genau so, wie ich mich bei der Bestellung in den Vorstand nicht der Verantwortung für den Verein entziehen wollte, kann ich jetzt nicht einfach eine Suspendierung akzeptieren oder zurücktreten, ohne dass sichergestellt ist, wie die Interessen des Vereines und seiner Mitglieder künftig gewahrt werden. Nach der Satzung des Vereines besteht der Vorstand aus drei bis fünf Mitgliedern, wird der Aufsichtsrat benötigt, um neue Vorstandsmitglieder zu bestellen. Derzeit sind lediglich drei Vorstandsmitglieder vorhanden. Mit der behaupteten Suspendierung oder meinem Rücktritt wäre also keine Handlungs- und Beschlussfähigkeit mehr gegeben. Auch wenn diese nervenden Auseinandersetzungen einen anderen Eindruck vermitteln, es geht bei mir nicht um den „Posten“, sondern immer nur um den Verein und um dessen Zukunft. Wenn der Aufsichtsrat ebenfalls handlungsfähig ist, also neue Vorstandsmitglieder bestellen kann, die Vertretung der Mitglieder somit gesichert ist, bin ich selbstverständlich auch bereit, mein Amt niederzulegen.


Hast Du denn einen alternativen Plan für die Zukunft des Vereines?

Andreas Georgi: Um einen alternativen Plan haben zu können, muss man zunächst einmal wissen, ob und ggf. welchen konkreten Plan der Insolvenzverwalter verfolgt. Denn natürlich darf man nicht verkennen und wird von uns auch nicht verkannt, dass bezüglich der Insolvenzmasse der Insolvenzverwalter die Verantwortung trägt. Eigene grundlegende Strukturpläne sind daher derzeit durch die Gremien nicht realistisch.

Bei der Entwicklung sollten Gremien und Mitglieder einbezogen werden

Aber, und das ist aus meiner Sicht ganz wesentlich, bei der Entwicklung sollten die Gremien, und zwar unabhängig von den darin arbeitenden Personen sowie insbesondere die Mitglieder des Vereines mit einbezogen werden. Wenn es ein überzeugendes Konzept gibt, welches dem Verein die Fortexistenz und finanzielle Basis sichert, ist auch nicht erklärbar, warum man mit diesem Konzept nicht in die Gremien sowie eine Mitgliederversammlung geht und dort das Votum der Mitglieder einholt, diese mitnimmt.
Passiert ist jedoch genau das Gegenteil. Über Rücktrittsforderungen, Hausverbote / Suspendierungen wurden die Gremien ohne sachliche Gründe letztlich von allen Informationen abgeschnitten. Auf diese Weise wurde verhindert, dass sich die Gremien überhaupt ein eigenes Bild machen und ggf. alternative Lösungen vorschlagen können.

Eine Ausgliederung ist kein Tabuthema

Bei der Frage der künftigen Struktur ist auch eine mögliche Ausgliederung durchaus kein Tabuthema. Wir haben in der erarbeiteten neuen Satzung auch bereits selbst die Möglichkeit und Voraussetzungen hierfür geregelt. Die Frage ist jedoch nicht nur ob, sondern auch wann und unter welchen Bedingungen eine solche Ausgliederung vorgenommen wird. Eine Ausgliederung in dem Moment vorzunehmen, wo der Wert des Vereines am niedrigsten ist, in einer Insolvenz in der 4. Liga, erscheint hierbei nach Einschätzung von Fachleuten äußerst bedenklich. Zumindest dann, wenn man nicht nur die Interessen der Kapitalgeber, welche dadurch eine sehr hohe Renditeerwartung im Falle eines oder mehrerer Aufstiege haben, sondern auch die Interessen des eingetragenen Vereins und seiner Mitglieder im Blick hat.
Nach meiner Überzeugung müsste daher gemeinsam nach den für den Verein besten Lösungen gesucht werden. Hierzu wäre jedoch erforderlich, dass die Möglichkeiten einer Ausgliederung vernünftig abgewogen werden und eine Entscheidung zu dem Zeitpunkt sowie der Art und Weise unter Einbeziehung der Gläubiger, Sponsoren aber natürlich auch der Mitglieder getroffen wird. Dies ist auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich, wenn der Insolvenzverwalter hierzu bereit ist.


Was sagst Du zu der Behauptung, Du hättest Geld für Deine Tätigkeit gefordert?

Andreas Georgi: Diese neuerliche Unterstellung lässt sich ganz einfach mit einem Verweis auf § 16 Abs. 1 unserer Satzung beantworten. Dieser sieht für den Vorstandsvorsitzenden zwingend die ehrenamtliche Tätigkeit vor. Richtig ist vielmehr, dass ich von Beginn meiner Tätigkeit an auch dafür eingetreten bin, die Arbeitsstrukturen im Verein besser und professioneller aufzustellen.

Dieser Verein kann nicht ehrenamtlich geführt werden

Ich bin der Auffassung, dass dieser Verein nicht ehrenamtlich geführt werden kann. Zumindest dann nicht, wenn sich nicht unterhalb eines ehrenamtlichen Vorstandes eine professionelle Geschäftsführungsebene befindet. Wenn der Vorstand zugleich die Tagesgeschäfte des Vereins führen soll und man professionelle Ergebnisse erwartet, erfordert dies eine Sachnähe und einen Zeitaufwand, der weit über das hinausgeht, was im Ehrenamt zu leisten ist. Selbstverständlich muss eine hauptamtliche geschäftsführende Tätigkeit dann auch mit einer angemessenen Vergütung verbunden sein. Es ging und geht somit weder um Personen im Allgemeinen, noch um mich selbst, sondern um die Frage der Schaffung einer arbeitsfähigen, professionelleren Struktur des Vereins.


Ebenfalls wird behauptet, Du wärest bereits Anfang Juli 2018 zurückgetreten.

Andreas Georgi: Richtig ist, dass ich mit einem Schreiben an die Gremienmitglieder und den Insolvenzverwalter vom 03.07.2018 einen gemeinsamen Besprechungstermin angeregt habe, um verbindliche Abstimmungen dazu zu treffen, welche Aufgaben auch unter den Bedingungen der eröffneten Insolvenz von welchen Gremien und Personen mit welchem machbaren Zeitaufwand, welchen Kompetenzen und gegebenenfalls mit welcher Vergütung erledigt werden sollen und können. Für den Fall, dass dies nicht möglich oder gewollt sein sollte, habe ich meine Amtsniederlegung in Aussicht gestellt. Tatsächlich fand der gemeinsame Besprechungstermin der Gremien auch statt - dies jedoch ohne Teilnahme des eingeladenen Insolvenzverwalters. Diese Besprechung wurde zugleich jedoch zur Krisensitzung, da die Hausverbote und Suspendierungen des Insolvenzverwalters am Vortag ausgesprochen worden waren. Die anwesenden Mitglieder der Gremien waren sich zugleich darüber einig, dass dieses Vorgehen, welches offenkundig zur Zerschlagung beider Gremien führen sollte, nicht akzeptiert werden kann, es nun gelte, die Rechte der durch die Gremien vertretenen Mitglieder des Vereins zu wahren.

Dass die Behauptung eines erklärten Rücktritts falsch ist, kann im Übrigen auch den Einstweiligen Verfügungen entnommen werden, die das Landgericht Chemnitz am 17.09.2018 erlassen hat. Diese wäre nicht ergangen, sofern Uwe Bauch und ich nicht Vorsitzende des Aufsichtsrates bzw. Vorstandes wären. Das Landgericht hat jedoch ausdrücklich klargestellt, dass der Insolvenzverwalter in die Tätigkeit der Gremien im insolvenzfreien Bereich nicht eingreifen darf, so insbesondere auch nicht in meine Tätigkeit als Vorstandvorsitzender.

Die CFC-Fanpage bedankt sich bei Andreas Georgi für das Interview.

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