DFB verhängt Geldstrafe und Platzsanktion gegen den CFC
15.09.2008, 15:32 Uhr | 760 Aufrufe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat heute gegen den Chemnitzer FC aufgrund der fremdenfeindlichen und antisemitistischen Rufe im Rahmen der Regionalligapartie am 31.08.08 gegen Türkiyemspor Berlin sowohl eine Geldstrafe als auch eine Kartenbeschränkung für das nächste Heimspiel verhängt.
Dem Verein wurde eine
Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro sowie die Austragung der nächsten Heimspielbegegnung unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auferlegt. Demnach wird das
nächste Heimspiel des Chemnitzer FC in der Regionalliga-Nord gegen Hannover 96 II am 27.09.08 nur vor
maximal 1.000 Zuschauern zur Austragung kommen.
Der Chemnitzer FC hat dem Urteil bereits zugestimmt - es ist somit rechtskräftig. Neben der Strafe muß der Club auch die Kosten des Verfahrens tragen. Für das Heimspiel gegen Hannover darf der Club gemäß DFB-Auflage lediglich
900 Karten an die eigenen Anhänger und
100 Karten an die Fans des Gastvereins verkaufen. Die entsprechend notwendigen organisatorischen Regelungen werden vom CFC in den nächsten Tagen bekannt gegeben.
Der DFB berücksichtigte bei seinem Strafmaß immerhin die Tatsache, daß nach polizeilichen Angaben davon ausgegangen werden muß, dass es sich bei den Störenfrieden im Wesentlichen um eine abgrenzbare, rechtsradikale Gruppierung handelte, deren Mitglieder nach einem rechtsradikalen Treffen im Raum Chemnitz gezielt das Regionalligaspiel besucht hatten, um dort zu provozieren. Die übergroße Mehrheit der Besucher dieses Spieles, darunter die Fankurve, hatten sich bereits während der Partie spontan und einmütig von den Provokateuren distanziert.
Der Verein wird bei Vorliegen entsprechender Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft sowie Polizei, mit denen noch in dieser Woche zu rechnen ist, alle rechtlichen Schritte sowie möglichen Sanktionen gegen die betreffenden Personen anwenden, einschließlich der Verhängung von Haus- bzw. Stadionverboten sowie der Erhebung von Schadensersatzansprüchen.