2.000 € Strafe für "fliegende Mehltauben"

14.10.2013, 18:00 Uhr | 778 Aufrufe
Der DFB hat den Chemnitzer FC mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro belegt. Im Heimspiel gegen Hansa Rostock hatte sich frisches Backwerk während der zweiten Halbzeit in fliegende Mehltauben verwandelt, um Schiedsrichter Weiner daran zu erinnern, daß die von ihm geleitete Sportart Fußball und nicht Handball heißt. Es gab eine Spielunterbrechung mit Androhung eines Spielabbruchs beim nächsten geworfenen Gegenstand. Die Brötchen wurden von einer lokalen Bäckerei im Rahmen einer Sponsoring-Aktion vor (!) dem Spiel verteilt. Der Club hat dem Strafmaß zugestimmt, daß Urteil ist somit rechtskräftig.

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