NOFV-Zulassung für "CFC Fußball GmbH" noch offen
06.11.2018, 14:55 Uhr | 982 Aufrufe
Im Sanierungs-Fahrplan von Insolvenzverwalter Klaus Siemon war der 2. November als jener Tag vermerkt, an dem der
NOFV darüber entscheiden sollte, ob die
neu gegründete "CFC Fußball GmbH" am 1. Januar 2019 das Regionalliga-Spielrecht vom Chemnitzer FC e.V. übernehmen darf. Stand jetzt ist: Der Nordostdeutsche Fussballverband hat das Thema zwar beackert, ist aber zu keinem endgültigen Ergebnis gekommen. Am Sonntag (4.11.), wurde CFC-Sportvorstand
Thomas Sobotzik bei
TAG24 wie folgt zitiert:
"Wir müssen noch einige Dinge beim Verband nachreichen. Ich gehe fest davon aus, dass das Spielrecht wie geplant zum 1. Januar 2019 vom CFC e.V. auf die CFC Fußball GmbH übergeht." Gestern berichtete auch der
MDR über das Thema Ausgliederung und ließ dabei NOFV-Geschäftsführer
Holger Fuchs zu Wort kommen:
"Es ist noch keine Entscheidung gefallen. Einige Unterlagen sind uns vom Chemnitzer FC noch nicht zugeliefert worden und müssen bis spätestens zum 10. Dezember 2018 nachgereicht werden. Erst dann können wir den Gesamtantrag bewerten."
Interessant ist bei den Themen Ausgliederung & Spielrecht auch ein Blick in die
Durchführungsbestimmungen des NOFV. Im Abschnitt II unter §4 heißt es im 1. Absatz:
1. Teilnahmeberechtigt an der Regionalliga sind nur Vereine und Kapitalgesellschaften, die die Zulassung zum Spielbetrieb erhalten haben. Die Zulassung wird jeweils für eine Spielzeit erteilt.
Dem Chemnitzer FC e.V. wurde diese Zulassung für die Spielzeit 2018-19 erteilt. Nun soll diese ab dem 1. Januar auf die "CFC Fußball GmbH" übertragen werden. Beim NOFV steht im Abschnitt I der Durchführungsbestimmungen unter §3 allerdings folgender Satz:
5. Auf die Zulassung kann im Laufe eines Spieljahres nicht verzichtet werden. Sie ist nicht übertragbar.
Denkbar ist, dass der NOFV mit dieser Klausel die Übertragung des Spielrechts auf andere Vereine meint - und nicht innerhalb eines Vereins. Ansonsten wäre der Antrag aus Chemnitz wohl bereits vom Tisch gefegt worden.