Fortführungsbeschluß nun auch im Vereinsregister

18.03.2021, 16:15 Uhr | 1807 Aufrufe
Am 5. März 2021 war das Insolvenzverfahren des CFC durch das Amtsgericht Chemnitz offiziell beendet worden. Nun ist auch der Beschluß über die Fortführung des Vereins im Vereinsregister eingetragen worden. Gleichzeitig wurde auch die Insolvenz des CFC formell im Vereinregister aufgehoben. Hier stand zuletzt beim Chemnitzer FC e.V. der Passus „Verein in Liquidation“. Der Chemnitzer FC e.V. ist nunmehr auch im Vereinsregister wieder vollumfänglich rechtskräftig.

Der Vorstand des CFC hatte den Beschluß zur Fortführung des Vereins formell beschlossen. Dieser Beschluß hätte vom höchsten Organ des e.V., der Mitgliederversammlung, bestätigt werden müssen. Aufgrund von Corona konnte die geplante reguläre MV im November aber nicht stattfinden. So konnten die Mitglieder Anfang November 2020 ihre Stimme per Mail oder Brief abgeben. Über 800 Mitglieder folgten dem Aufruf der Vereinsführung, 99 Prozent davon stimmten für die Fortführung.

Romy Polster, Vorstandsvorsitzende des Chemnitzer FC e.V.:

„Der unkomplizierte und rasche Beschluss des Registergerichts zur Fortführung des Chemnitzer FC e.V. zeugt von einer sehr überlegten und fundamentierten Vorgehensweise unseres Insolvenzanwaltes Oliver Junghänel sowie des Vereinsvorstandes, die akribisch daran gearbeitet haben, das Kapitel Insolvenz, wie angekündigt noch im 1. Quartal des Jahres 2021 zu beenden. Wir danken dem Rechtspfleger für die schnelle Klarheit. Mit der Eintragung der Fortführung des Vereins, also die Bestätigung der Entscheidung unserer Mitglieder, ist nunmehr auch die letzte formelle Hürde souverän überwunden worden.“

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