Kritische Stellungnahme des Fanszene Chemnitz e.V. zum neuen Satzungsentwurf

05.06.2021, 18:42 Uhr | 2448 Aufrufe
In der Diskussion um die neue Satzung des Chemnitzer FC e.V. hat sich der Fanszene Chemnitz e.V. mit einer kritischen Stellungnahme zu Wort gemeldet.

Als besonders kritisch sieht die Fanszene:
  • die Beschneidung der Mitgliederrechte
  • die nicht vorhandene Möglichkeit der Mitglieder des Chemnitzer FC e.V. eigene Kandidaten für die Gremien aufzustellen
  • sowie die Verlängerung der Amtsperioden der Gremienmitglieder (Vorstand/Aufsichtsrat: von 3 auf 5 Jahre, Ehrenrat: von 2/3 Jahren auf 4 Jahre).

Neben der konstruktiv-kritischen Bewertung des Satzungsentwurfs macht der Vorstand des Fanszene Chemnitz e.V. dem Verein das konkrete Angebot, "an der Erarbeitung eines für die breite Masse der Mitglieder tatsächlich tragfähigen Entwurfes mitzuwirken."

Zur Historie: Die bisherige Satzung wurde bereits im Jahr 2018 von einer breit aufgestellten Satzungskommission überarbeitet, u.a. mit dem Ziel, den Mitgliedern mehr Rechte zu geben. Dieser Entwurf kam jedoch aufgrund der Insolvenz nie zur Abstimmung. In dem Entwurf von 2018 war u.a. die Einzelwahl statt der umstrittenen Blockwahl verankert. Der neue Vorstand um Romy Polster und Siegfried Rümmler gründeten 2020 eine neue Satzungskommission, in der keiner der 2018er Kommission berufen wurde.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

Liebe Mitglieder der Strategiegruppe Satzung,
liebe himmelblaue Freunde, Mitglieder und Clubfans,

wir haben uns als Vorstand des Fanszene Chemnitz e.V. für eine gemeinsame Stellungnahme zum vorgelegten Satzungsentwurf entschieden. Damit wollen wir u.a. eine Vielzahl ähnlich oder gleich lautender Anregungen, Kritiken etc. vermeiden.

Wir haben daher die Mitglieder und Clubfans gebeten, uns ihre Ideen, Vorstellungen etc. zu übersenden. Außerdem haben wir auf die Erfahrungen der Satzungskommission 2017/18 zurückgegriffen. Wir konnten insbesondere einige ehemalige Gremienvertreter der damaligen Kommission (Uwe Bauch für den Aufsichtsrat; Andreas Georgi für den Vorstand; Mario Lengtat für den Ehrenrat), welche gemeinsam mit vielen weiteren Mitgliedern maßgeblich an der Erarbeitung des Satzungsentwurfs 2018 beteiligt waren, für eine Mitarbeit an dieser Stellungnahme gewinnen.

Nach unseren Informationen wurde die damalige Kommission bewusst breiter aufgestellt. Damit sollten nicht nur die verschiedenen Interessenslagen der Vereinsmitglieder (Gremien, Sponsoren, Fans etc.) berücksichtigt werden. Die Beteiligung eines größeren Personenkreises bereits bei der Erarbeitung des Entwurfes führte auch dazu, dass viele unterschiedliche Ansichten einflossen und abgewogen werden konnten. Leider wurde dieser Weg – trotz entsprechender Anregungen – bei der aktuellen Erarbeitung der Entwürfe nicht fortgeführt. Dies zeigt sich nach unserer Einschätzung inhaltlich an einer Reihe sehr einseitig wirkender Regelungen.

Um nicht falsch verstanden zu werden: wir begrüßen ausdrücklich, dass der Entwurf bereits vor einer Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgestellt wurde, damit zumindest nunmehr abweichende Vorstellungen etc. geprüft werden können. Wir halten dies aber in einer gelebten Demokratie für absolut notwendig und überdies selbstverständlich.

Die gewählte – und nur zum Teil mit der Pandemiesituation begründbare – schriftliche Form der Mitwirkung stellt sich in der Praxis jedoch als nicht wirklich geeignet heraus. Zunächst ist weder aus den vorgelegten Textentwürfen noch aus dem Begleitschreiben ersichtlich, welche Überlegungen, Argumente etc. für oder gegen eine bestimmte Regelung abgewogen und berücksichtigt wurden. Hier wäre für das Verständnis eine Begründung wünschenswert gewesen. Gleiches gilt für eine entsprechende Antwort: auch diese müsste hinsichtlich jeder einzelnen Anregung mit einer Begründung versehen werden, was nach der begonnenen Prüfung zu umfangreichen, zum Teil detaillierten und komplexen Änderungsanregungen führen würde. Abgesehen davon, dass dies umfassend in der Kürze der zur Verfügung gestellten Zeit nicht möglich ist, führt eine rein schriftliche Auseinandersetzung aber naturgemäß auch nicht zu einem unmittelbaren Austausch verschiedener Lösungsansätze.

Wir vertreten hier die Auffassung, dass eine derart umfangreiche Beschlussempfehlung den Mitgliedern erläutert werden muss. Wir empfehlen daher dringend die Durchführung entsprechender Informationsveranstaltungen, sobald dies möglich erscheint. Außerdem werden wir unsere Stellungnahme – mangels Zurverfügungstellung einer auf die Mitglieder beschränkten Diskussionsplattform – auf unserer Internetplattform, in sozialen Netzwerken sowie im Forum der CFC-Fanpage veröffentlichen, um auch auf diesem Wege eine inhaltliche Auseinandersetzung unter den Mitgliedern zu fördern. Vielleicht kann die damit gelebte Vereinsarbeit zwischen den Mitgliedern unseren Verein auch für potentielle Interessenten attraktiver machen.

Wir regen außerdem an, dass die Strategiegruppe in der Phase der Überarbeitung des Entwurfs um interessierte Mitglieder erweitert wird. In dem Zusammenhang erklären wir ausdrücklich, dass unsererseits die Bereitschaft besteht, uns auch hieran aktiv zu beteiligen.

Aufgrund der vorgeschilderten Umstände werden wir unsere Stellungnahme zunächst inhaltlich auf wenige – aber essenzielle – Kritikpunkte beschränken. Wir haben uns dabei leiten lassen von den ursprünglichen Grundgedanken, die eine Änderung der Satzung zum Zeitpunkt der Einsetzung der letzten Satzungskommission erforderlich erscheinen ließen und weiter lassen.

Die Satzungskommission 2017/18 wurde von den damaligen Gremienvertretern ins Leben gerufen, um die Satzung wie folgt zu ändern:
  • An grundlegender Stelle stand die Überlegung, dass die Mitgliedschaft im Verein sowohl für die bestehenden als auch insbesondere für potentielle neue Mitglieder attraktiver gestaltet werden sollte. Hierzu gehören u.a. klarere und höhere Rechte für die Mitgliedschaft bzw. das höchste Organ, die Mitgliederversammlung.
  • Die negativen wirtschaftlichen Erfahrungen zeigten u.a. auf, dass wirksamere Kontrollmechanismen – sowohl durch den Aufsichtsrat als auch durch die Mitgliederversammlung erforderlich waren und sind.
  • Das Wahlverfahren sollte grundlegend überarbeitet werden, um den Mitgliedern eine tatsächliche Entscheidungsmöglichkeit für die personelle Auswahl der Vereinsvertreter zu gewähren und eine wirksamere Kontrolle auch über die Fähigkeit und Unabhängigkeit des Kontrollgremiums zu befördern.
  • Vorhandene unklare bzw. widersprüchliche Regelungen sollten entfernt und die Satzung insgesamt sprachlich verständlicher gestaltet werden.
Auch wenn im Anschreiben an die Mitglieder, mit welchem der nunmehrige Satzungsentwurf versendet wurde, als wesentlicher Inhalt die Stellung der Mitgliederversammlung als höchstes Organ hervorgehoben dargestellt wird, sprechen die Regelungen im Entwurf hierzu leider eine andere Sprache. Wir sehen daher vor Allem in folgenden Punkten Überarbeitungsbedarf:

1. Mitgliederversammlung als höchstes Organ

Die Rechte der Mitgliederversammlung werden im Entwurf beschnitten. Für mehr Attraktivität gehören sie deutlich erhöht, u.a. wie folgt:
  • alle Ordnungen, die für alle Mitglieder bindend sind, müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden;
  • die Mitgliederversammlung muss das uneingeschränkte Recht haben, Gremienvertreter abberufen zu können, ohne dass es hierfür besondere wichtige Gründe (wer soll die prüfen?) bedarf;
  • den Mitgliedern müssen vorab maßgebliche Unterlagen für ihre Entscheidungsfindung zur Verfügung stehen – dies betrifft nicht nur eine frühzeitige Kandidatenvorstellung, sondern auch wesentliche Zahlen und Fakten der Rechenschaftsberichte.

2. Wahl der Gremien

Das bisherige Verfahren, wonach sich die Gremien im Prinzip selbst wählen (Ehrenrat bestimmt die Mitglieder des Aufsichtsrates; Aufsichtsrat bestellt Vorstand; Vorstand bestimmt die Mitglieder des Ehrenrates) und die Mitgliederversammlung Vorschläge nur genehmigen oder ablehnen kann, gehört abgeschafft. Die Mitgliederversammlung hat nach diesem Verfahren keine Möglichkeit, andere als die von den Gremien selbst vorgeschlagenen Kandidaten aufzustellen. Hier sollte ein tatsächlich demokratisches Verfahren – wie es bei vielen anderen Vereinen üblich ist – eingeführt werden.

3. Beziehung zur Tochtergesellschaft

Die GmbH wird im Entwurf zwar erwähnt. Es finden sich jedoch kaum Regelungen über den Umgang des Vereins mit der Tochtergesellschaft. Der Verein als Hauptgesellschafter muss auch über sein höchstes Organ Entscheidungen herbeiführen und Kontrollrechte ausüben können. Dazu gehören neben Rechenschaft oder Änderungen des Gesellschaftsvertrages auch Entscheidungen über erhebliche Mitverpflichtungen des Vereins gegenüber der GmbH.

4. Gremienarbeit

Die Verlängerungen der Amtsperioden sind abzulehnen. Bestes Argument für eine kontinuierliche Besetzung der Gremien ist die geleistete Arbeit, nicht aber die Verlängerung der Amtszeiten. Nicht nachvollziehbar ist auch die personelle Aufstockung trotz Ausgliederung.

Die Kontrollrechte des Aufsichtsrates wurden gegenüber dem Entwurf 2018 deutlich beschnitten. Dies steht im Widerspruch zu den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit vor der Insolvenz. Insbesondere muss auch der Aufsichtsrat einen bestellten Vorstand gleichermaßen abberufen können ohne lange Auseinandersetzungen über Gründe führen zu müssen.

Soweit dem Ehrenrat eine höhere Entscheidungsbefugnis – in der Art eines Ehrengerichtes – zukommen soll (was auch bereits dem Grunde nach diskussionswürdig erscheint), muss dies mit entsprechender Kompetenz (z.B. Befähigung zum Richteramt) bei der personellen Zusammensetzung untermauert werden.

Mindestens in den vorgenannten Punkten erachten wir deutliche Änderungen als zwingend. Diese wären auch eine Voraussetzung für eine weitergehende Erörterung von Detailfragen bis hin zu den Ordnungen. Um auch dies deutlich zu erklären: in der vorliegenden Form erscheint der Entwurf nicht annehmbar.

Wie bereits dargestellt, sind wir aber gern bereit, an der Erarbeitung eines für die breite Masse der Mitglieder tatsächlich tragfähigen Entwurfes mitzuwirken.

Mit freundlichen himmelblauen Grüßen

Fanszene Chemnitz e.V.
Vorstand


Surftipps:
» Der Entwurf der neuen Satzung auf der offiziellen Homepage
» Satzungsentwurf von 2018

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