SaPo-Finale: 3. Juni, 16.15 Uhr, Lok Leipzig - Chemnitzer FC

09.05.2023, 21:45 Uhr | 2652 Aufrufe
Nach dem heutigen Abend steht das Finale des diesjährigen Sachsenpokals fest: In einem reinen Duell der Nordost-Regionalligisten empfängt der 1. FC Lok Leipzig am 3. Juni den Chemnitzer FC. Laut den kürzlich veröffentlichten DFB-Ansetzungen erfolgt der Anstoß am großen "Finaltag der Amateure" um 16.15 Uhr.

Programmheft von 1978: FDGB-Pokal-Achtelfinale Lok Leipzig - FCKDie Leipziger Lokisten hatten heute im Halbfinale des Sachsenpokals den Drittligisten FSV Zwickau völlig verdient mit 1:0 bezwungen. Ihnen gelang somit das gleiche Kunststück wie dem Titelverteidiger CFC, der den drittklassigen Schacht in einem glanzvollen Auftritt mit 3:0 aus dem Wettbewerb fegte.

Ein SaPo-Finale zwischen Lok Leipzig und dem CFC gab es bereits zweimal. Im Jahr 2017 siegten die Himmelblauen vor 6.800 Zuschauern mit 2:1 im Bruno-Plache-Stadion - vier Jahre später, im Corona-Jahr 2021, wurde auf dem Gelände der Sportschule „Egidius Braun“ gespielt, wo sich Lok unter Ausschluß der Öffentlichkeit mit 1:0 n.V. durchsetzen konnte.

Im Übrigen zitieren wir als Anhänger des sächsischen Rekord-Pokalsiegers auch in diesem Jahr wieder gern von der SFV-Homepage aus den "Durchführungsbestimmungen zum SFV-Landespokal der Herren", um mit einigen Illusionen bezüglich der zu verteilenden Gelder aufzuräumen:

1.6.1. Eintrittskarten für SFV und Kreisverbände

Folgende Eintrittskarten sind von den Klubs zur Verfügung zu stellen - Eintrittskarten für den SFV: Zehn Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung der besten Kategorie mit ungehinderter Sicht zum Spielfeld und zu den Ersatzspielerbänken sowie fünf Durchfahrtsscheine. Dies gilt auch für Spiele des Landespokalsiegers in der ersten Runde des DFB-Vereinspokals. Für das Pokalendspiel sind dem SFV mindestens 50 Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung der besten Kategorie mit ungehinderter Sicht sowie 25 Durchfahrtsscheine zur Verfügung zu stellen.

Im VIP-Bereich ist ein separater, abgegrenzter Bereich/Tisch für den SFV zur Verfügung zu stellen. Sind Logen im Stadion vorhanden, ist dem SFV für die HF-Spiele und das Pokalendspiel die kostenfreie Nutzung einer dieser Logen mit einer Platzkapazität von mindestens 10 Plätzen zu gewähren. Diese Plätze sind auf die o.g. Ehrenkarten anzurechnen.

2.1. Einnahmenverteilung/Spielabrechnung

Bei dem Pokalendspiel erhält der Stadionbetreiber grundsätzlich 20% der Nettoeinnahmen aus dem Verkauf der Eintrittskarten. Die verbleibenden Nettoeinnahmen teilen sich der Verlierer des Endspiels und der SFV nach Abzug aller Kosten, Gebühren u.a. zu gleichen Teilen. Reise- und Fahrtkosten sind von den Beteiligten selbst zu tragen. Bei Spielen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko, bei Pokalendspielen auf neutralem Platz oder aufgrund anderer, besonderer Umstände kann im Vorfeld dem SFV und dem Gastverein ein gesonderter Finanzplan vorgelegt werden, der vom SFV-Präsidium zu bestätigen ist. Bei einer Unterdeckung hat der Sieger des Endspieles den Ausgleich bis zur Höhe der durch den DFB vorgenommenen Zahlungen für die Teilnahme am DFB-Pokal vorzunehmen. Reicht dieser Betrag nicht aus, tragen der SFV sowie die Endspielteilnehmer den verbleibenden Verlust gleichanteilig.

2.2. Vermarktungserlöse 1. DFB-Pokal-Hauptrunde

Der vom SFV zur Teilnahme an der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals ermittelte Teilnehmer erhält 75 % aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte, der andere Pokalfinalist erhält 25 % aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte. Ist ein Finalteilnehmer schon auf anderem Wege für die 1. Hauptrunde des DFB-Pokals qualifiziert, bekommt er kein weiteres Geld aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte. Dann erhält der vom SFV gemeldete Teilnehmer an der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals die 75% aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte. Die restlichen 25% aus der Verwertung der Medien- und Marketingrechte verbleiben beim SFV.
Darüber hinaus erhält jeder Landesverband ein vom DFB festgelegten Betrag für die Ermittlung von qualifizierten Teilnehmern für den DFB-Pokal. Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt: Es erhalten
- unterlegene Halbfinalteilnehmer je 18 %
- unterlegene Viertelfinalteilnehmer je 8 %
- unterlegene Achtelfinalteilnehmer je 4 %
Der SFV legt rechtzeitig weitere Auszahlungsdetails fest, insbesondere auch zu der Frage, ob es sich bei den von ihm ausgeschütteten Beträgen um Brutto- oder Nettosummen handelt. Die Auszahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch die Landespokalteilnehmer an den SFV direkt durch den DFB. Die Rechnungstellung soll innerhalb von zwei Wochen nach Austragung der 1. DFB- Pokal-Hauptrunde erfolgen.

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