Clubsurfer // Die Satzung

SATZUNG
des
>> CFC-Internet-Fanclub "CLUBSURFER" Chemnitz <<


§ (1) "Grundbestimmung des Fanclubs"
Der Fanclub ist ein Zusammenschluss von Fans des Chemnitzer FC, die im Rahmen ihrer Internetaktivitäten auf der Website www.cfc-fanpage.de kommunizieren. Der Fanclub basiert daher nicht auf regionaler Kennung, sondern auf der Identifikation mit dem Internet und der CFC-Fanpage. Auf dieser Page ist der Fanclub per eigenen Link präsent.
Der Name des CFC-Internet-Fanclubs ist "Clubsurfer", kurz IFC "Clubsurfer".
Die aktiven Mitglieder stehen auf der Mitgliedsliste und unterliegen dieser Satzung.

§ (2) "Organisation des Fanclubs"
Die Satzung ist die Organisationsgrundlage des Fanclubs. Die Mitglieder werden entsprechend ihres Mitgliedsantrages auf einer fortlaufenden Mitgliedsliste geführt.
Der Fanclub tritt mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung zusammen. Diese ist ca. 14 Tage vorher anzukündigen und kann in Verbindung mit anderen Aktivitäten des Fanclubs erfolgen. Dabei wird einmal jährlich ein Vorsitzender gewählt. Der Vorsitzende ist verantwortlich für die Verwaltung der Mitgliedsliste sowie der Satzung und er hat Kenntnis, in wessen Besitz sich die Stadionfahne befindet.

§ (3) "Änderungen der Satzung"
Änderungen an der Satzung des Fanclubs sind jeweils bei einer Sitzung möglich. Sie werden per Mehrheitsbeschluß der anwesenden Mitglieder gültig.

§ (4) "Beginn der Mitgliedschaft"
Eine Mitgliedschaft kann per Aufnahmeformular beantragt werden. Dieses kann online auf der CFC-Fanpage angefordert oder über ein Mitglied ausgehändigt werden. Mit der Unterzeichnung des Antrages akzeptiert das aufzunehmende Mitglied die Satzung des Fanclubs. Die Aufnahme in den Fanclub ist vollzogen, wenn auf einer Sitzung die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufnahme stimmt. Der Name des Neuen wird vom Vorsitzenden auf der Mitgliedsliste aufgenommen. Für die Aufnahme sind eine längere Bekannheit im Internet und die dabei an den Tag gelegte Nettiquette von maßgeblicher Bedeutung.

§ (5) "Ende der Mitgliedschaft"
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt per schriftlicher Unterrichtung des Fanclub-Vorsitzenden, welcher dann die Mitgliedsliste aktualisiert und die Mitglieder informiert. Etwaige Verpflichtungen aus §7 müssen abgegolten sein.

§ (6) "Ausschluß von Mitgliedern"
Auf Antrag eines Mitgliedes kann bei einer Sitzung über den Ausschluß eines anderen Mitgliedes per Mehrheitsbeschluss entschieden werden, wenn diesem mehrfach grobe Verstösse gegen die Nettiquette oder gar zum Schaden des Fanclubs nachgewiesen werden können. Ein Antrag auf Ausschluß kann auch gestellt werden, wenn das Mitglied über den Zeitraum von einem Jahr keinerlei Aktivität gegenüber dem Fanclub und dessen Mitgliedern gezeigt hat.

§ (7) "Finanzierung"
Die Mitglieder des Fanclubs zahlen keine Beiträge, auf eine Vereinskasse wird verzichtet. Gemeinsam durchgeführte Aktionen werden von den daran Beteiligten anteilig mitgetragen und mit dem Organisator der Aktion direkt verrechnet. Jedes Mitglied ist angehalten, gemeinsame Aktionen vorzuschlagen und zu organisieren.

§ (8) "Präsenz nach Aussen"
Der Fanclub besitzt eine eigene Stadionfahne, welche durch die Mitglieder gestaltet und gemeinsam finanziert wird (gilt als gemeinsame Aktion im Sinne von §7). Die Fahne darf nur bei Heim- und Auswärtsspielen des Chemnitzer FC aufgehängt werden. Stammplatz der Fahne auf der Chemnitzer Fischerwiese ist Block 3. Die Fahne kann bei Spielen deutscher Auswahlmannschaften zur Unterstützung derer im entsprechenden Block aufgehangen werden. Die Zaunfahne kann von jedem Mitglied zu Auswärts- oder Heimspielen genutzt werden, jedoch muß der Fanclubvorsitzende davon in Kenntnis gesetzt werden, bei welchem Mitglied sich die Zaunfahne aktuell befindet. Die Fahne darf bei den Spielen anderer Vereine nicht demonstrativ im Gästeblock hängen.

§ (9) "Präsenz im Internet"
Der Fanclub besitzt auf der CFC-Fanpage einen eigenen Link. Hier werden in Absprache mit dem Webmaster der CFC-Fanpage Themen des Fanclubs wie z.B. Vorstellung, Satzung, Mitglieder, Aktionen und Aufnahmeantrag präsentiert. Gestaltung und Inhalt sind auf Vorschlag der Mitglieder, aber unter dem technischen Vorbehalt des Webmasters möglich.

§ (10) "Auflösung des Fanclubs"
Bei Auflösung der CFC-Fanpage wird eine Sondersitzung über den Fortbestand des Fanclubs einberufen.
Bei Auflösung des Chemnitzer FC geht der Fanclub geschlossen zu dessen Nachfolger über, bei Ausbleiben ist in einer innerhalb von drei Monaten duchzuführenden Sondersitzung über den Fortbestand des Fanclubs zu entscheiden.
Stand: 29.12.2005