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Mitgliederversammlung 2023

Begonnen von cfcforever, 13.12.2023, 17:51 CET

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ML67

Das Protokoll ist unter dem Menüpunkt MV 2023 ganz oben verlinkt.

Die Zahlen sollen auf einer aoMV veröffentlicht werden, die im 2. Quartal stattfinden soll; ich tippe auf Mai oder Juni.

alter_sack

Glückwunsch Mario, zum Vorsitz im ER. Wie kann eigentlich abgesichert werden, dass die Nachwahl dann gültig ist?

ML67

Dankedanke. Vorrangig ging es darum, Eberhard etwas zu entlasten. Die geplatzte Wahl hat ihn schon ziemlich mitgenommen.

Das Problem war aus meiner Sicht die 50-%-Hürde (einfache Mehrheit); das dürfte zumindest bei 7 aus 15 von vornherein kaum funktionieren. Ich denke daher, dass die Wahlordnung geändert werden muss. Die einfachste Lösung wäre (wie zb bei Dynamo Dresden), dass schlicht die sieben Kandidaten mit den besten Ergebnissen gewählt sind. Aber vielleicht gibt es ja noch andere Ideen dazu. Mir schwebt vor, vor der aoMV dazu eine kleine Diskussionsrunde durchzuführen. Wir sind im Moment bei der Terminabstimmung dazu.

Da die Wahlordnung sofort nach Beschlussfassung wirksam ist, könnte diese zu Beginn der aoMV geändert und direkt im Anschluss die Wahl durchgeführt werden - so zumindest derzeit die Idee.

Lars

Die gescheiterte Wahl zum Ehrenrat ist für mich mit dem Protokoll ehrlich gesagt nicht nachvollziehbar. Die von Mario Lengtat genannte angebliche "50%-Hürde" besteht auch gar nicht. Ist hier etwas fehlinterpretiert worden? Zu meiner Herleitung dieses Verdachts:

Unter Tagesordnungspunkt 5 wird von 314 Stimmberechtigten gesprochen. Laut Wahlordnung ist eine einfache Mehrheit erforderlich, was per Definition nur bedeutet, dass mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen müssen, ohne Berücksichtigung der nicht abgegebenen oder ungültigen Stimmen. Selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass alle 314 Mitglieder gültig abgestimmt hätten, hätten 158 Stimmen auf jeden Fall gereicht (weil dann nicht mehr als 156 Nein-Stimmen abgegeben werden können). Wieso steht dann unter TOP 18, dass 254 erreichte Stimmen notwendig gewesen wären? Dazu hätten 507 Mitglieder anwesend sein müssen und allesamt gültig abstimmen müssen, was wohl ausgeschlossen werden kann.

Hier stimmt doch irgendetwas nicht. Ich kann mir noch nicht einmal vorstellen, dass irgendeiner der ehrenwerten bis unbekannten Kandidaten soviel Ablehnung erfahren haben soll, dass er mehr Nein- als Ja-Stimmen auf sich zieht. Entweder habe ich ein dickes Brett vor dem Kopf, oder die Wahl war doch gültig. Dann könnte man den Ehrenrat sofort einsetzen.

ML67

Uups, da hat sich im Protokoll der Fehlerteufel eingeschlichen; das muss da 154 heißen (siehe auch Liveticker). Ich leite es mal weiter zur Berichtigung.

Die 50-%-Hürde sehe ich aber weiter. Einfache Mehrheit heißt auch hier, wie bei allen anderen Beschlüssen auch (außer Satzungsänderungen etc, da braucht es qualifizierte Mehrheit, also 75 %), dass 50% + 1 Stimme nötig sind. Ist aber, da es nur in der Wahlordnung geregelt ist, leicht änderbar.

Lars

Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass "einfache Mehrheit" keine 50 % erfordert. In dem schon vorhin gebrachten Link aus dem Deutschen Bundestag steht sogar ausdrücklich bei der Definition der einfachen Mehrheit: "Theoretisch könnte der Bundestag eine Entscheidung mit zwei Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme bei sonstigen Enthaltungen treffen." Und der Bundestag sollte es ja wohl wissen, denn Abstimmungen dort haben Gesetzeskraft!

Was du offensichtlich im Hinterkopf hast, ist die absolute Mehrheit: "Bei der sogenannten absoluten Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder des Bundestages) muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Abgeordneten liegen." Die ist selbst dort aber nur bei wirklich weltbewegenden Fragen wie einem Misstrauensvotum erforderlich.

Ich würde dringend darum bitten, sich hier notfalls juristisch beraten zu lassen und dieses Missverständnis ausräumen zu lassen. Ich habe eben auch offiziell die angebliche Nichtigkeit des Wahlergebnisses angefochten, was zweifellos auch innerhalb der satzungsgemäßen Frist erfolgt ist (ich hatte vor meinem Beitrag auf der von Dir verlinkten Seite geschaut). Ich hoffe auf eine schnelle und reibungslose Klärung.

ML67

Ok, wir stehen nicht wirklich im Widerspruch zur Definition des Bundestages. Auch bei uns könnte ein Beschluss mit 2 gegen 1 Stimme durchgehen, wenn nur 3 Mitglieder anwesend sind. Und die Definition aus der Quelle lautet: ,,Die einfache Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, das heißt, es werden mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben." Also eine Mehrheit, d.h. 50%+1 der gültigen Stimmen, wie bei jeder anderen Abstimmung auch (außer qualifizierte Mehrheit). Eine absolute Mehrheit würde bei uns 50%+1 aller Mitglieder bedeuten; haben wir in der Satzung aber auch nirgends geregelt.

Der Unterschied bei der Wahl bestand nur darin, dass es da keine ,,echten" Nein-Kreuze gibt. Nicht gewählt ist aber quasi auch ein ,,Nein". Auch hier braucht es demnach die Mehrheit der Anwesenden als Ja-Stimme.

Die Dynamo-Variante verzichtet dagegen auf Mehrheiten; dort heißt es schlicht: ,,Die Kandidaten mit den meisten Stimmen übernehmen ihr Ehrenamt ...". Eine solche Regelung könnte auch bei uns zu einer einfachen Lösung führen.

Vielleicht haben wir unser Missverständnis nun ausgeräumt. Dann könnte evtl. auch die Anfechtung zurückgenommen werden. Ansonsten wird sich der Vorstand - ggf. Zusammen mit dem Wahlausschuss - damit befassen müssen. Fristenthema hab ich jetzt noch nicht gecheckt.

Blueberry

Ich hätte ehrlich gesagt auch gezweifelt, wenn der Leiter der Wahl-Kommission das falsch bekanntgegeben hätte. Und klar hätte alles besser kommuniziert werden können.

Lars

Zitat von: ML67 am 08.02.2024, 08:13 CETDer Unterschied bei der Wahl bestand nur darin, dass es da keine ,,echten" Nein-Kreuze gibt. Nicht gewählt ist aber quasi auch ein ,,Nein". Auch hier braucht es demnach die Mehrheit der Anwesenden als Ja-Stimme.

Damit wird das Problem klarer. Ich konnte nicht an der MV teilnehmen, verstehe die Aussage oben aber so, dass man praktisch nur die genehmen Kandidaten ankreuzen konnte. Dann hatte man meinetwegen die Hälfte der Personen angekreuzt, und überall wo kein Kreuz war, wurde das als Nein-Stimme gewertet? Und eine andere Möglichkeit der Ablehnung gab es nicht? Daraus muss man auf jeden Fall schon mal die Lehre ziehen, zukünftige Personenwahlen mit eindeutigen Stimmzetteln durchzuführen, auf denen man auch eine Ablehnung und Enthaltung zum Ausdruck bringen kann (bzw. die Interpretation von fehlenden Kreuzen als Enthaltung klargestellt wird).

Bei so einem Wahlzettel kreuzen die Mitglieder logischerweise ihre Favoriten an, die sie gerne im Aufsichtsrat sehen würden. Das heißt aber niemals, dass sie einen nicht angekreuzten Kandidaten keinesfalls im Ehrenrat sehen wollen, nur weil sie von dem vielleicht noch nie etwas gehört haben. Sie können aber auch nicht einfach überall ein Kreuz machen, weil sie dann ihre Favoriten ja nicht bevorzugen.  Ein fehlendes Kreuz bei einem Kandidaten kann deshalb nur als Enthaltung, nicht aber als Ablehnung gewertet werden! Auch ein BGH-Urteil und vor allem dessen Begründung gehen nach meinem zweifellos laienhaften Verständnis stark in die Richtung, dass eine Interpretation einer nicht geäußerten Meinung als Nein-Stimme falsch ist.

Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, verkompliziert das die Einschätzung ein bisschen. Da sich die Nichtigkeit der Wahl dann aber aus der extrem fraglichen Interpretation von fehlenden Kreuzen als Nein-Stimmen ergeben würde, während sie praktisch Enthaltungen darstellen, würde ich dann erst recht an meiner Anfechtung festhalten.

Und mal ehrlich: Das einzige Problem ist doch, dass kein Ehrenrat gewählt wurde. Offensichtlich ist die Herleitung der Anzahl der Nein-Stimmen höchst fraglich. Was spricht denn dagegen, den Ehrenrat einfach einzusetzen und das mit einer Neubewertung des mit den Stimmzetteln zum Ausdruck gebrachten Wählerwillens zu begründen (hoffentlich nicht der Gesichtsverlust)? Das wäre juristisch nicht angreifbar, und würde auch garantiert von niemandem angegriffen. Der Verein wäre wieder funktionsfähig, und die Ehre der Kandidaten wäre wiederhergestellt. Die müssen sich doch nach der angeblichen Ablehnung fürchterlich vorkommen, dabei wurde die nur aus einer um drei Ecken gedachten Interpretation der Stimmzettel hergeleitet.

Sky Blues

Der Wahlverantwortliche hätte die MV besser aufklären müssen. Die Bedenken kann ich nachvollziehen. Danke für den Ausflug in die Rechtsgeschichte - aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung ist die BGH-Entscheidung sicher nicht.

Sky Blues

P.S. Auch wenn die Regelung der Wahlordnung sicher ein Hauptproblem gewesen war.

ML67

L Ok, ich hab deinen Punkt verstanden und du hast möglicherweise auch einen Schwachpunkt in meiner Argumentation getroffen: Juristen werden sich wohl schon darüber streiten können, wie man die fehlenden Stimmen bewertet. Völlig unstrittig ist, dass Enthaltungen nicht berücksichtigt werden; von daher ist das BGH-Urteil schon weiterhin gültig.

Da du nicht da warst, mal kurz zum Wahlzettel. Auf diesem waren Ankreuzmöglichkeiten für alle 14 Kandidaten (Dr. Langer hatte vorab zurückgezogen) enthalten, von denen man mindestens einen, maximal sieben auswählen, d.h. ankreuzen durfte. Die Option "Enthaltung" oder ausdrückliches "nein" gab es nicht, was nach meiner Kenntnis bei solchen Auswahlverfahren aber auch absolut üblich ist. Viele Mitglieder haben nun tatsächlich nur ein oder zwei Kreuzel gesetzt. Und da bin ich der Meinung des Wahlausschusses, dass sich diese Mitglieder nicht enthalten, sondern an der Wahl beteiligt haben. Es wurde zumindest jeweils eine Wahl getroffen, wen man drin haben will. Die Entscheidung, weniger Kandidaten als möglich zu wählen, ist in meinen Augen auch eine aktive Wahlentscheidung und keine Enthaltung (ich hab dann die anderen möglichen Kandidaten nicht gewählt, d.h. abgelehnt - der Grund dafür [schlicht "kenn ich nicht" oder "trau ich dem nicht zu"] ist nicht nachprüfbar und in meinen Augen auch unerheblich).  Somit waren alle Zettel zu bewerten, die zumindest ein Kreuzel enthielten. Enthaltungen sind dann nur die, die sich gar nicht beteiligen. Und das heißt dann, dass der Kandidat die einfache Mehrheit (50% +1 Stimme) aller wirksam abgegebene Stimmen brauchte. Das haben nur 4 Kandidaten geschafft, damit war die Wahl ungültig.

Und ja, man hätte die Problematik ggf. noch mehr oder besser kommunizieren können. Da nehme ich den Wahlausschuss aber etwas in Schutz: es war die allererste richtige Wahl, solange ich Mitglied bin; es gab keinerlei Erfahrungswerte, nur die Vorgabe aus der Wahlordnung. Und genau da liegt das Problem, denn ist von vornherein mathematisch unmöglich, dass bei 15 (oder auch nur 14) Kandidaten 7 davon eine einfache Mehrheit erzielen können.

Ich finde diesen Weg auch sauberer - lieber keine Wahl als eine fragwürdige und damit angreifbare. Wir wissen jetzt zumindest, dass die Wahlordnung angepasst werden muss. Jetzt ging es "nur" um den Ehrenrat; das betrifft die Handlungsfähigkeit des Vereins eher weniger. Bleiben die bisherigen Ehrenräte eben paar Wochen länger im Amt als gewollt und es wird neu gewählt, möglichst nach einem klareren Verfahren. Da bin ich auch eher pragmatisch veranlagt als ggf. langwierig eine abschließende juristische Entscheidung zu bekommen.

Ich hab mir inzwischen auch die Thematik Anfechtung mal etwas angeschaut. Vorweg: ich bin kein ausgewiesener Vereinsrechtler. Allerdings haben die Auseinandersetzungen der letzten Jahre (Insolvenz etc.) und meine Rolle dabei schon dazu geführt, dass ich bissel in das Rechtsgebiet einsteigen musste. Zum Thema: wir haben in der Satzung hierzu nichts geregelt. Wird man sehen müssen, wie der Vorstand darauf reagiert, ggf. kann es auch ein Fall für den Ehrenrat werden - der hat dann aber keine Entscheidungsbefugnis, sondern kann nur eine Schlichtung versuchen. Im Extremfall müsstest du klagen. Ich wäre hier für ein gemeinsames Gespräch zu begeistern. Das Problem haben wir bzw. eher du aufgedeckt. Wir haben dazu bislang unterschiedliche Auslegungen. Jetzt wäre zu überlegen, was hilft dem Verein am Besten, auch wegen des Zeitaspekts. Und da bin ich bei ner schnellen Änderung der Wahlordnung und Neuwahl. Dabei haben wir außerdem die Möglichkeit, die Wahl besser vorzubereiten, d.h. insbesondere den unbekannteren Kandidaten bessere Möglichkeiten der Vorstellung einzuräumen als zuletzt.

Aber wie gesagt, ist alles nur meine persönliche Meinung; ich muss dazu ja erstmal nix entscheiden.

Lars

Die von Dir gewünschte Änderung der Wahlordnung, dass die Kandidaten mit den meisten Ja-Stimmen gewählt worden sind, ist nicht bis zu Ende gedacht. Es sollte bei jeder demokratischen Wahl selbstverständlich sein, dass ein Kandidat auch eine einfache Mehrheit erreichen muss. Ansonsten könnte das nämlich zu absurden Konstellationen führen. Mal am Beispiel:

Der Ehrenrat einigt sich auf Kandidaten für die Aufsichtsratswahl, die einen guten Eindruck machen, sich dann aber vor der Wahl geschlossen dazu bekennen, dass sie sofort nach ihrer Ernennung Romy Polster zur Präsidentin machen werden, und der CFC bis ins Jahr 2099 gültige Verträge über die Lieferung von hundert Tonnen Schlachtabfällen pro Jahr abschließen wird. Die Mitglieder sind empört und lehnen die Kandidaten einstimmig ab. Weil die sich aber logischerweise selbst gewählt haben, sind sie mit einem Wahlergebnis von 7 Ja- zu 400 Nein-Stimmen gewählt worden - denn sie haben die "meisten Ja-Stimmen".

Es gibt überhaupt keinen Grund die Wahlordnung anzupassen! Es gab nur Probleme mit den Wahlzetteln bzw. der Interpretation der Ergebnisse. Und das ist für die nächste Wahl ganz einfach lösbar, indem man auf den Zettel auch personenbezogen seine Ablehnung oder Enthaltung zum Ausdruck bringen kann und darauf zudem klargestellt wird, dass fehlende Eintragungen bei einem Kandidat auf exakt diesen Kandidaten bezogen als Enthaltung gewertet werden.

Gut, hoffen wir mal, dass die Anfechtung durchgeht. Eine Klage gegen den CFC ist das Allerletzte, worauf ich Lust habe. Die Satzung lässt dazu aber nur eine sehr kurze Frist von einem Monat nach Veröffentlichung des Protokolls, und ich weiß nicht einmal, ob die Zeit für die nötigen Schritte überhaupt noch ausreicht. Eine Schlichtung ist dadurch leider ausgeschlossen.