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Satzungsänderungsanträge

Begonnen von ML67, 10.11.2023, 21:43 CET

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Marcius91

Zitat von: cfcforever am 12.11.2023, 17:06 CETZit ,,Es muss aber insbesondere den Aufsichtsräten künftig klarer sein, dass ihr Job dennoch vorrangig Kontrolle und Aufsicht ist. Und da mach ich keinen Unterschied, ob jemand aus den Gesellschafterkreisen kommt oder nicht. Und Fakt ist auch: ohne das Engagement (zumindest der Mehrzahl) der Gesellschafter ist der Verein zumindest aktuell nicht überlebensfähig.
Von den Gesellschaftern wurde uns als Argument für den Wunsch nach Aufstockung ihrer Plätze u.a. mitgeteilt, dass man damit besser um weitere Gesellschafter werben könne. Dem wollten wir uns nicht verschließen."

Ich möchte meiner folgenden Argumentation mal folgende Gedankengänge voranstellen, die aus meiner Sicht das Grundübel für alle bisherigen und auch kommenden Probleme sein werden.

Der Verein als e.V. hat letztlich primär allein das NLZ in seiner Verantwortung und Kompetenz. Durch die Ausgliederung der Profimannschaft in die GmbH wurden alle grundlegenden Probleme geschaffen. Deswegen habe ich die Ausgliederung von Beginn strikt abgelehnt oder als sehr kritisch gesehen.

Natürlich definiert sich der Verein über die Profimannschaft. Und auch funktioniert es ohne die Finanzkraft der Gesellschafter nicht. Aber genau hier ist das Grundproblem.

Es darf nicht zu einer Verwässerung von 50+1 kommen und dem Motto der Gesellschafter gegenüber dem Verein ,,macht ihr letztlich nicht was wir wollen, dann gibts keine Kohle mehr und der Ofen ist aus". Da sehe ich eine große Gefahr bei einer Erhöhung der Anzahl der Gesellschafter, dass latent zuviel Druck auf den Verein als e.V. von der GmbH ausgeübt wird.

Und die Kontrollfunktion des Vorstandes ist rechtlich auch zu problematisieren. Zunächst hat der Aufsichtsrat den Vorstand des e.V zu überwachen. Aber der Vorstand vertritt primär den Verein als e.V., nicht die GmbH. Hier muss ganz genau zwischen den verschiedenen juristischen Personen hinsichtlich der Kontrolle und Kompetenz getrennt werden.

Es gibt und gab finanzielle Probleme der GmbH. Für deren Funktionieren ist aber der Geschäftsführer nach GmbHG verantwortlich. Die Kontrolle der Geschäftsführer erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Wenn hier Kontrolle hinsichtlich der GmbH versagt hat, dann durch das primäre Kontrollorgan der GmbH. Rechtlich ist dies die Gesellschafterversammlung.

,,Der Verein ist nicht überlebensfähig", das ist in der Absolutheit unsauber. Man sollte schon eine Trennung zwischen Verein und GmbH vornehmen. Was hier nicht überlebensfähig ist, ist vorallem die GmbH. Bin mal bei der MV auf die Bilanz des Vereins gespannt. Denke da ist kein großes Defizit wie im 6stelligen Bereich der GmbH.

Es wurden seit Saisonbeginn und dem Ende der desaströsen Polsterdynastie keine neuen Gesellschafter gewonnen. Die Bildzeitung hat es gestern treffend formuliert.
Hier wurde ,,vollmundig die Gewinnung neuer Gesellschafter nach der Polster Trennung angekündigt", nichts ist passiert. Deshalb ist eine Erhöhung der Anteil der Gesellscjaftsvertreter kritisch zu sehen, dass könnte eine Verwässerung von 50+1 bedeuten, wenn tatsächlich keine neuen Gesellschafter generiert werden, die die GmbH auf ein finanziell anderes Level bringen. Polster hat es aus welchen Gründen auch immer nicht geschafft neue Gesellschafter zu generieren. Und auch aktuell wurden keine neuen gewonnen, trotz einer mittlerweile halben Fußballmannschaft an Miarbeitern in Marketing, Vertrieb usw.
Im Gegenteil, der Gesellschafterkreis ist in personeller Hinsicht kleiner geworden. Da jetzt den Anteil zu erhöhen halte ich für falsch.

Beispiel: Bei dann 6 Aufsichtsratmitgliedern und davon 3 Gesellschaftern ist das für mich ein zu hohes Gewicht von dann 50% aus Gesellschafterkreisen im Aufsichtsrat. Insbesondere da dann die 3 Gesellschafter bei insgesamt 8 aktuellen Gesellschaftern ja fast die Hälfte der GmbH im Aufsichtsrat repräsentiert.

So jetzt kann auf mich wieder eingedroschen werden 😀 Bin gerne der Motzki wie Matthias Sammer 😂

Erstmal gut das du deine Gedanken äußerst aber ich teile dann trotzdem einige nicht.
Eine Verwässerung von 50+1 liegt hier noch nicht vor.
Gleichzeitig muss man aktuell anerkennen das es ohne Gesellschafter nicht geht.
Für mich wäre wichtig erstmal weitere Gesellschafter zu gewinnen.
Weitere Gesellschafter sind gleich weitere wichtige Einnahmen.
Unabhängig davon was die Bild schreibt, denn es ist durch Polster/Arnold auch erneut viel Vertrauen verloren gegangen.
Für mich gibt's 2 Dinge die am wichtigsten sind:
- Gewinnung von Gesellschaftern/Sponsoren
- solide Wirtschaften und somit
Vertrauen nach außen aufbauen
Auch deine Kritik Richtung Gesellschafter kann ich verstehen aber das Geldgeber natürlich Mitspracherecht haben möchten ist auch verständlich.
Aber was mich viel mehr stört ist eher warum du mit einem Satz wieder alles zerstörst.
Warum immer die Stichelei??

cfcforever

#16
Aber genau dies ist doch das ganze Grundproblem in Fussball-Deutschland und der Welt. Diejenigen die Geld geben, wollen mitsprechen. Vollkommen verständlich, dass lässt aber unsere gesetzliche Regelung der Verbandsstatuten nicht zu. Das ist Fakt.

Ich halte es dennoch wegen der rechtlich wichtigen!!!! Trennung Verein und GmbH für äußerst schwierig, die Erhöhung der gesellschaftsrechtlichen (faktischen) Dominanz der GmbH im Verein e.V. satzungsrechtlich zu verankern.

Vereinfacht ausgedrückt: Die GmbH soll sich um Ihre Probleme kümmern, der Verein mit Aufsichtsrat und Vorstand um den Nachwuchs und das ihm zu verantwortende NLZ. Die GmbH soll sich mit Ihren Gremien (Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung) um die Profimannschaft befassen. So wäre es eigentlich angedacht mit der Ausgliederung. Welchen Sinn macht sonst eine Ausgliederung wenn die komplette wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung weiterhin beim Verein verbleibt.

Und wir werden zeitnah keine neuen Gesellschafter gewinnen. Ich bin mir auch unsicher, ob dies der aktuelle Gesellschafterkreis wirklich anstrebt. Würden diese dies wirklich akzeptieren, dass jemand kommt und viele Anteile kauft und dann der neue starke Mann ist?? Habe ich so meine Zweifel. 

Fazit:

Eine Erhöhung der Anzahl Gesellschafter im AR sehe ich derzeit für absolut ungerechtfertigt an. Und soweit die Mindestanzahl im AR erhöht wird, muss zeitnah eine Nachwahl erfolgen. Eine Übergangsregelung sehe ich gerade wegen der rückblickenden Turbulenzen als problematisch an. Weder der aktuelle AR und folglich Vorstand in seiner  derzeitigen Zusammensetzung wurde von der MV legitimiert.

Will man wirklich Vertrauen schaffen, sollten alle Gremien neu und transparent gewählt werden!!!!

Marcius91

Zitat von: cfcforever am 12.11.2023, 22:49 CETAber genau dies ist doch das ganze Grundproblem in Fussball-Deutschland und der Welt. Diejenigen die Geld geben, wollen mitsprechen. Vollkommen verständlich, dass lässt aber unsere gesetzliche Regelung der Verbandsstatuten nicht zu. Das ist Fakt.

Ich halte es dennoch wegen der rechtlich wichtigen!!!! Trennung Verein und GmbH für äußerst schwierig, die Erhöhung der gesellschaftsrechtlichen (faktischen) Dominanz der GmbH im Verein e.V. satzungsrechtlich zu verankern.

Vereinfacht ausgedrückt: Die GmbH soll sich um Ihre Probleme kümmern, der Verein mit Aufsichtsrat und Vorstand um den Nachwuchs und das ihm zu verantwortende NLZ. Die GmbH soll sich mit Ihren Gremien (Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung) um die Profimannschaft befassen. So wäre es eigentlich angedacht mit der Ausgliederung. Welchen Sinn macht sonst eine Ausgliederung wenn die komplette wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung weiterhin beim Verein verbleibt.

Und wir werden zeitnah keine neuen Gesellschafter gewinnen. Ich bin mir auch unsicher, ob dies der aktuelle Gesellschafterkreis wirklich anstrebt. Würden diese dies wirklich akzeptieren, dass jemand kommt und viele Anteile kauft und dann der neue starke Mann ist?? Habe ich so meine Zweifel. 

Fazit:

Eine Erhöhung der Anzahl Gesellschafter im AR sehe ich derzeit für absolut ungerechtfertigt an. Und soweit die Mindestanzahl im AR erhöht wird, muss zeitnah eine Nachwahl erfolgen. Eine Übergangsregelung sehe ich gerade wegen der rückblickenden Turbulenzen als problematisch an. Weder der aktuelle AR und folglich Vorstand in seiner  derzeitigen Zusammensetzung wurde von der MV legitimiert.

Will man wirklich Vertrauen schaffen, sollten alle Gremien neu und transparent gewählt werden!!!!

Neuwahlen zu fordern ist einfach.
Denn bis zur nächsten MV ist es gut einen Monat hin.
Wäre also vom zeitlichen Aufwand nicht mehr zu schaffen.
Und eine neue MV nur für Neuwahlen kostet dann auch nochmal Geld welches wir wie du sicher weißt nicht haben.
Daher stellt sich aktuell nicht die Frage nach Neuwahlen.

EubaForces

Der Vorstand wurde nach meiner Kenntniss zumindest aus den letzten 20 Jahren noch nie durch die MV an sich legitimiert. Bisher wurde der AR als Liste von den Mitgliedern gewählt. Der Vorschlag für die Kandidaten/Liste kam durch den Ehrenrat. Der gewählte AR hat dann den Vorstand ernannt. Einen direkten Zusammenhang zwischen der MV und dem Vorstand gab es also nicht. Das sehe ich übrigens auch weiterhin als ein grundsätzliches Problem unserer Satzung an, die Mitbestimmung nicht unbedingt attraktiv macht.

Der Chemnitzer FC e.V. hält glaube ich immer noch 84% der Anteile an der GmbH. Das heißt irgendein Vereinsorgan muss diese starke Stimme in der GmbH abbilden. Das kann nach der Satzung nur der Vorstand sein. Und ein 2. Organ sollte darüber Aufsicht (Kontrolle) walten, und das kann nur der Aufsichtsrat sein. Dies zu ändern würde ja 50+1 völlig aushebeln. Also müssen zwingend den Gremien des Chemnitzer FC e.V. auch Berechtigungen in der GmbH eingeräumt werden und nicht nur im NLZ. Alles andere wäre nicht akzeptabel.

Ich bin auch gegen eine Erhöhung der festen Gesellschafterplätze im Aufsichtsrat. Das heißt ja nicht, dass man trotzdem mehr Gesellschafter in den AR wählen kann. Diese müssen sich dann eben in der Wahl gegen die "normalen" Kandidaten (hoffentlich zukünftig in einer Einzelwahl) durchsetzen. Wir hatten ja auch schon im AR bis Juni 2023 3 Gesellschafter mit vertreten. Einer davon war dann sogar Vorsitzender. Die Anzahl der veräußerten 16% GmbH Anteile stellen für micht aktuell nicht mehr als die 2 feste Plätze für die Gesellschafter im AR dar. Sollten es mal mehr werden, kann man darüber ja nochmal zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

alter_sack

Zitat von: EubaForces am 13.11.2023, 09:45 CETDie Anzahl der veräußerten 16% GmbH Anteile stellen für micht aktuell nicht mehr als die 2 feste Plätze für die Gesellschafter im AR dar.
Das "mindestens 2" (können auch jetzt mehr sein) durch ein "soll" ersetzt wird, sehe ich erstmal als sinnvoll an. So muss bei einer Unterschreitung nicht neu gewählt werden – so verstehe ich die Gedanken für die Änderung wenigstens.
Eigentlich würde ich gern auch den Einfluss der Gesellschafter begrenzen. Die Aushebelung von 50+1 durch DFL + DFB, zugunsten der Betriebssportgemeinschaften, greift immer weiter um sich. Leider sind wir aber nun wohl wirklich, mindestens derzeit, auf die Gesellschafter voll angewiesen. Immerhin habe ich seit Simons Thronfolgerin weg ist, keine Bauchschmerzen mehr dabei – bin im Gegenteil sehr froh, wie es jetzt läuft. Dazu ein Dank an Mario und ... gern auch weiter an Satzungsänderungen arbeiten. Auch eine Aufwertung des Ehrenrates wäre aus meiner Sicht sinnvoll. Die Breite der vorgestellten Kandidaten, mit (immerhin) 2 Mädchen (bei vielen Jungs, z.T. sehr weit über Schulzeit) ;), hat mir sehr gefallen.

EubaForces

Bin ich bei dir, dann sollte man aber diese Alternative von "sollten zwei" zumindest noch zur Wahl hinzufügen. Entscheiden müssen das dann die Mitglieder, ob sie den Gesellschaftern mehr Einfluss einräumen wollen oder nicht.  Ich hoffe, dass über jede einzelne Änderung seperat entschieden wird.


Lars

Zitat von: EubaForces am 13.11.2023, 09:45 CETDer Chemnitzer FC e.V. hält glaube ich immer noch 84% der Anteile an der GmbH. Das heißt irgendein Vereinsorgan muss diese starke Stimme in der GmbH abbilden. Das kann nach der Satzung nur der Vorstand sein. Und ein 2. Organ sollte darüber Aufsicht (Kontrolle) walten, und das kann nur der Aufsichtsrat sein. Dies zu ändern würde ja 50+1 völlig aushebeln. Also müssen zwingend den Gremien des Chemnitzer FC e.V. auch Berechtigungen in der GmbH eingeräumt werden und nicht nur im NLZ. Alles andere wäre nicht akzeptabel.

Gut aufgepasst. Die geplante Satzungsänderung zur Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats zu Änderungen von Gesellschaftervertrag oder Satzung der GmbH könnte die Kontrolle des Vereins über die GmbH tatsächlich aushebeln. Käme es tatsächlich zu einem Aufsichtsrat mit sechs Mitgliedern und drei Gesellschaftern (oder acht und vier), würde das den Gesellschaftern praktisch ein Vetorecht einräumen, weil eine Mehrheit im Aufsichtsrat nicht mehr gegen sie zustande kommen würde. Und ohne Mehrheit keine Zustimmung, damit keine Änderungen bei der GmbH. Noch dazu würde das auch voraussetzen, dass alle Nicht-Gesellschafter im Aufsichtsrat an der Abstimmung teilnehmen können und dabei ausschließlich die Vereinsinteressen vertreten, was auch sehr zweifelhaft ist.

ML begründet die geplante Änderung sogar genau damit, dass die Interessen der Gesellschafter geschützt werden sollen - die nach wie vor nur minimale Anteile halten. Das muss man wohl wirklich als Frontalangriff auf 50+1 werten. Solche Feinheiten werden in der Diskussion auf der MV wohl kaum herübergebracht werden können oder auf Interesse stoßen, so dass das vermutlich schon alles irgendwie durchgewunken werden wird. Normalerweise müsste der dann an den Rand zurückgedrängte Vorstand dann zurücktreten, da er nur noch ein Werkzeug in der Hand der Gesellschafter ist.

Uns Mitgliedern bliebe dann immerhin noch die Möglichkeit, bei der Aufsichtsratswahl die Blockademehrheit der Gesellschafter zu verhindern, aber auch das dürfte wahnsinnig schwierig werden. Unbegreiflich, dass man jetzt ohne jede Vorwarnung eine solche Vielzahl an neuen Fronten aufmacht und eine turbulente MV mit anschließenden Verwerfungen heraufbeschwört, wo Ruhe die erste Bürgerpflicht wäre.

cfcforever

,,ML begründet die geplante Änderung sogar genau damit, dass die Interessen der Gesellschafter geschützt werden sollen - die nach wie vor nur minimale Anteile halten. Das muss man wohl wirklich als Frontalangriff auf 50+1 werten. Solche Feinheiten werden in der Diskussion auf der MV wohl kaum herübergebracht werden können oder auf Interesse stoßen, so dass das vermutlich schon alles irgendwie durchgewunken werden wird. Normalerweise müsste der dann an den Rand zurückgedrängte Vorstand dann zurücktreten, da er nur noch ein Werkzeug in der Hand der Gesellschafter ist."


Im Grundsatz ist der Gedanke für mich von ML nachvollziehbar. Die Gesellschafter halten die GmbH nunmal finanziell am Leben. Da einen gewissen Anteil an Vertretern im AR zu haben finde ich auch nachvollziehbar und gerechtfertigt.

Gleichwohl ist bei uns aber entscheidend zu berücksichtigen, dass das eigentliche Ziel durch die Ausgliederung eine Vielzahl an Gesellschaftern und damit Kapital zu gewinnen(d h. 20-30%) nicht erreicht wurde . Aufgrund der Anzahl an aktuellen Gesellschaftern würde der Satzungsvorschlag diese überproportional im AR repräsentieren. Aktuell haben wir ja auch noch ein Gesellschafter im Vorstand. Dies würde ich zum Beispiel komplett streichen. Denn solange dem Vorstand die teilweise Kontrolle auch gegenüber der GmbH obliegt, finde ich es schwierig, wenn der zu Kontrollierende gleichzeitig Kontrolleur ist.

Es muss letztlich verhindert werden, dass durch die Gesellschafter, möglicherweise latent, Druck auf Vorstand oder über AR auf Vorstand des Vereins ausgeübt wird. Gerade durch mögliche Blockadehaltungen.

Der Gedanke meines Vorredners mit dem Spielball sehe ich dann schon ernsthaft als problematisch an. Dies gerade wenn mehr Gesellschafter in die Gremien wandern, mal abgesehen davon, dass insoweit dann auch Vereinsinterne Themen ohne weiteres zur Info der GmbH gelangen.
Eine effektive Kontrolle setzt insoweit aus meiner Sicht auch klare Trennung der Ebenen und Kompetenzen vor. Und hier ist eben die Gefahr einer Verwässerung GmbH und e.V gegeben.

Letzter Gedanke: Eins ist bei allem möglichen Änderungen usw. steht's als Prämisse maßgeblich - Der Verein (e.V.) darf seine Macht und Kompetenz nie aus der Hand geben!!!! Er muss steht's das letzte Wort haben.

ML67

Moin, ich bin derzeit beruflich im Ausland unterwegs und hab nur ab und an Zeit und Nerven frei. Seht mir bitte nach, dass ich mich deshalb nur gelegentlich beteilige.

Zitat von: EubaForces am 13.11.2023, 18:59 CETIch hoffe, dass über jede einzelne Änderung seperat entschieden wird.
Der Plan war eher, so viele Anträge wie möglich zu bündeln, um keinen Abstimmungsmarathon zu haben. Ich bin aber auch dafür, die ,,heißeren" Anträge (zu denen es mehr Diskussion etc. gibt) einzeln zu behandeln.

Zum Thema 50+1: daran soll definitiv nicht gerüttelt werden. Ansonsten schlagen zu dem Thema des Verhältnisses zwischen Verein und GmbH mehrere Herzen in meiner Brust, d.h. Ich kann sehr viele Argumente sowohl pro als auch contra nachvollziehen. Die Infos hier habe ich aber nicht als einzelnes Mitglied, sondern im Auftrag des Gremiums gegeben. Deshalb will ich eine gewisse ,,neutrale" Stellung behalten und mich an der inhaltlichen Diskussion dazu eher weniger beteiligen. Was ich aber feststelle: die Diskussion wird zunehmend mit Angstargumenten geführt, von beiden Seiten. Die Gesellschafter haben Angst davor, dass die Mitglieder zuviele Aufsichtsräte wählen, die dann gegen die GmbH arbeiten und die Mitglieder haben Angst, dass die Gesellschafter gegen den Verein arbeiten ... alles ganz sehr vereinfacht und pauschaliert dargestellt. Ich denke, wir müssen hier wirklich ganz langsam lernen, wie wir einen vertrauensvollen Umgang hinbekommen, der gleichzeitig aber auch die kritische Überprüfung nicht vernachlässigt - hab allerdings auch noch nicht wirklich eine Idee zur praktischen Umsetzung.

Aber kurz zum Verständnis:
Zitat von: cfcforever am 14.11.2023, 09:05 CETDenn solange dem Vorstand die teilweise Kontrolle auch gegenüber der GmbH obliegt, finde ich es schwierig, wenn der zu Kontrollierende gleichzeitig Kontrolleur ist.
Die GmbH hat kein Kontrollorgan und der Vorstand ist auch nicht der Kontrolleur. Der Vorstand hat in der Gesellschafterversammlung vielmehr den Verein als Hauptgesellschafter und seine Interessen zu vertreten. Und wir können dabei durchaus auch aktiv mitwirken, indem wir z.B. dem Vorstand konkrete Aufgaben für die Gesellschafterversammlung erteilen (alles nicht einfach und aufwändig, ich weiß).

cfcforever

,,Die GmbH hat kein Kontrollorgan und der Vorstand ist auch nicht der Kontrolleur. Der Vorstand hat in der Gesellschafterversammlung vielmehr den Verein als Hauptgesellschafter und seine Interessen zu vertreten. Und wir können dabei durchaus auch aktiv mitwirken, indem wir z.B. dem Vorstand konkrete Aufgaben für die Gesellschafterversammlung erteilen (alles nicht einfach und aufwändig, ich weiß)."




Danke für die Erläuterung. Der erste Satz erzeugt gerade aber große Fragezeichen.

Die GmbH hat kein Kontrollorgan und auch der Vorstand kontrolliert nicht die GmbH.

Aber wie soll dann der Vorstand des e.V das Handeln der GmBH beeinflussen. Ich dachte gerade die fehlende Kontrolle des (ehemaligen) Vorstandes und insoweit AR über das Miss-Wirtschaften in der GmbH war das große Problem der Vergangenheit und Vorwurf an die alten Gremien? Aber wenn diesbezüglich keine Kontrolle durch den Vorstand erfolgt und durch diese Kontrollaufgabe auch keine Kompetenzen zum Handeln des Vorstandes in die GmbH Führung und Entscheidung möglich ist, dann hat der Verein doch kaum reelle Möglichkeiten das Handeln der GmbH (insbesondere fragwürdige finanzielle Entscheidungen, teure Verträge etc.) zu beeinflussen. Denn die Interessen des Vereins sind im Kern nicht 100% die der GmbH.

Das tatsächlich sich der Vorstand des Verein in möglichen Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung durch die Mehrheit des e.V. von 86% gegen die Gesellschafter stellt, ist doch absurd. Die Gesellschafter würden dabei Sturm laufen, wenn der Verein einmal in der Gesellschafterversammlung seine Mehrheit durchsetzt.

cfcforever

Habe mir auch nochmals genau die aktuelle Satzung durchgelesen.

Nach 16 Absatz 7 der Satzung ist hinsichtlich des Vorstands geregelt:

,, Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat mindestens vierteljährlich Bericht über die wirtschaftliche Lage des Vereins. Satz 1 gilt entsprechend für die wirtschaftliche Lage der Chemnitzer FC Fußball GmbH; der Bericht ist in Form eines Managementberichts nach kaufmännischen Grundsätzen zu erstatten."

Das bedeutet die Verantwortung des Vorstandes beschränkt sich hinsichtlich der finanziellen Verhältnisse der GmbH auf eine reine Berichtspflicht gegenüber dem AR.

Problematischer sind da schon einige Regelungen die den AR betreffen.

In 15 Absatz 6 ist u.a. geregelt, dass der Aufsichtsrat bei folgenden Angelegenheiten zustimmen muss:

C) zum Finanzplan von Tochtergesellschaften, bei denen der Verein Hauptgesellschafter ist,

E) zum Eingehen von Verpflichtungen für Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften, bei denen der Verein Hauptgesellschafter ist, soweit diese 5 % des Finanzplans des Vereins übersteigen.

Wenn in diesen Bereichen, die ja gerade die finanzielle Planung und Führung der GmbH betreffen, die Anzahl der Gesellschafter im AR erhöht würde, dürfte dies nicht unproblematisch werden. Da sehe ich Gefahr, dass dort die ggf. gleiche Zahl an Gesellschafter zu viel Druck ausüben werden auf die Nichtgesellschafter im AR um die Zustimmung zu ,,erzwingen".

Exkurs:
Gleichwohl frage ich mich im Hinblick auf diese Regelungen in der Satzung rückblickend ernsthaft, ob das Versagen im Hinblick auf die im Sommer bekannt gewordene fehlende Kontrolle der finanziellen Situation der GmbH hier nicht ganz klar eher im Aufsichtsrat hat, und nicht der Vorstand. Aber das ist anderes Thema und soll hier nicht weiter vertieft sein.






ML67

Zitat von: cfcforever am 14.11.2023, 10:04 CETDie GmbH hat kein Kontrollorgan und auch der Vorstand kontrolliert nicht die GmbH. Aber wie soll dann der Vorstand des e.V das Handeln der GmBH beeinflussen.
Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Vorstand vertritt den Verein als Hauptgesellschafter. Damit hat er - im Übrigen wegen 50+1 im Gegensatz zu allen anderen Gesellschaftern  - alle Möglichkeiten, das Geschehen in der GmbH zu beeinflussen. Dieses Vorstandshandeln ist dann wieder Gegenstand der Kontrolle und Aufsicht durch den Aufsichtsrat. Und in jenem müssen die Nichtgesellschafter stets die Mehrheit haben, damit es eben kein Ringelpietz wird.

cfcforever

Zitat von: ML67 am 14.11.2023, 18:51 CET
Zitat von: cfcforever am 14.11.2023, 10:04 CETDie GmbH hat kein Kontrollorgan und auch der Vorstand kontrolliert nicht die GmbH. Aber wie soll dann der Vorstand des e.V das Handeln der GmBH beeinflussen.
Irgendwie reden wir aneinander vorbei. Der Vorstand vertritt den Verein als Hauptgesellschafter. Damit hat er - im Übrigen wegen 50+1 im Gegensatz zu allen anderen Gesellschaftern  - alle Möglichkeiten, das Geschehen in der GmbH zu beeinflussen. Dieses Vorstandshandeln ist dann wieder Gegenstand der Kontrolle und Aufsicht durch den Aufsichtsrat. Und in jenem müssen die Nichtgesellschafter stets die Mehrheit haben, damit es eben kein Ringelpietz wird.



Ok in der reinen Theorie gehe ich mit Dir konform. Aber rein praktisch ist dies niemals praktikabel oder zu erwarten. Ich glaube kein Vorstand, auch nicht der aktuelle, wird sich beim Fassen von Gesellschaftsbeschlüssen gegen die (Minderheits-) Gesellschafter und damit letztlich - entscheidend - Geldgeber der GmbH stellen. 

Und selbst wenn es rechtlich so wäre bzw.  ja ist, dass der Verein als Mehrheitsgesellschafter ,,alle Möglichkeiten hat das Handeln der GmbH zu beeinflussen", wäre es doch gerade nicht nachvollziehbar dieses klare Schwergewicht des Vereins in der GmbH, dann nicht auch im Aufsichtsrat wiederspiegeln zu lassen.

Es wäre ja geradezu perfide, wenn die Gesellschafter in ,,ihrer" GmbH bloß 16% Anteile halten, dann aber im Aufsichtsrat mit ggf. 50% vertreten sind.

Und abschließend nochmal ein hoffentlich !!! nicht eintretendes Beispiel, das die formale Übermacht des Vereins e.V gegenüber den Gesellschaftern praktisch nicht handhabbar sein wird.

Gedankenspiel: Es stellt sich die Trainerfrage und die Gesellschafter sind geschlossen der Auffassung sich vom Trainer zu trennen. Diesbezügliche soll ein Gesellschaftsbeschluss getroffen werden. Der Verein in Person des Vorstandes ist anderer Auffassung und möchte am Trainer festhalten. Es glaubt doch dann nicht ernsthaft jemand, dass der Vorstand des Verein dann ,,die Muskeln spielen lässt" und seine Mehrheit durchsetzt gegenüber denjenigen, die den Trainer ja faktisch bezahlen.  Aber da schweife ich jetzt womöglich zu weit ab von Thema.

tk

Zitat von: cfcforever am 14.11.2023, 21:54 CETGedankenspiel: Es stellt sich die Trainerfrage und die Gesellschafter sind geschlossen der Auffassung sich vom Trainer zu trennen. Diesbezügliche soll ein Gesellschaftsbeschluss getroffen werden. Der Verein in Person des Vorstandes ist anderer Auffassung und möchte am Trainer festhalten. Es glaubt doch dann nicht ernsthaft jemand, dass der Vorstand des Verein dann ,,die Muskeln spielen lässt" und seine Mehrheit durchsetzt gegenüber denjenigen, die den Trainer ja faktisch bezahlen.  Aber da schweife ich jetzt womöglich zu weit ab von Thema.

Du widersprichst dir hier schon selbst. Einerseits gehst du davon aus, dass die Gesellschafter mit ihrem Engagement den Trainer "faktisch selbst bezahlen", andererseits sollen sie mit ihren 16% möglichst nichts zu sagen haben. Im nächsten Moment gehst du davon aus, dass der Verein sowieso nichts zu sagen hat, egal wie er in AR und Vorstand aufgestellt ist, weil sich ja kein 50+1-Gesellschafter gegen die Geldgeber stellen wird.
Unabhängig davon ist das Gedankenspiel schon sehr weit hergeholt. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt die Satzung der GmbH. Die Einstellung/Entlassung eines Angestellten gehört regelmäßig nicht dazu, diese wird im operativen Geschäft (Geschäftsführer!) entschieden.

Zürcher

''Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt die Satzung der GmbH.''

Hier wird sicher der Gesellschaftervertrag gemeint sein.