Geld generieren, Genossenschaft gründen

Begonnen von exlummscher, 21.09.2025, 12:41 CEST

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

exlummscher

Hallo in die Runde,

ich möchte zwischen den Spielen ein Thema aufgreifen welches der FC St. Pauli gegangen ist und geht.
Es wurde beim finanziell klammen FCSP eine Genossenschaft gegründet wo Anteile von Interessenten erworben  wurden um die Kassen zu füllen.
Die Anteile lagen bei 850 € und setzen sich aus Anteilswert von 750 €, Verwaltungsgebühren von 32 € und Rücklagen von 68 € zusammen. Eingenommen hat der FCSP 29,2 Mio.
Wäre dieser Weg beim Cfc auch denkbar um auch unsere Kasse zu füllen? Sind bei uns die Voraussetzungen für diesen Weg vorhanden bzw. gibt es die Bereitschaft für so einen Weg?
Welche Höhe der Anteile sind in unserer Region vertretbar? Die Bereitschaft zur Mitgliedschaft sind beim Cfc mM nach eher gering. Kann man Sympathisanten des Cfc ohne Mitgliedschaft zum einmaligen Kauf von Anteilen bewegen?

Ich bin gespannt wie dieses Thema diskutiert wird.
Schönen Sonntag

Lars

Da muss man erst mal klären, was der Geschäftszweck einer solchen Genossenschaft sein könnte. In Hamburg war es der Kauf von Anteilen am Millerntorstadion. Wenn ich das richtig verstanden habe, gehörte die Stadion-Betriebsgesellschaft vorher dem Verein, der dadurch kurzfristige Einnahmenin Millionenhöhe generiert und Kredite zurückzahlen kann. Die Genossen fördern damit nicht nur den Verein, sondern können aufgrund der Mietzahlungen des Erstligavereins durchaus auch mit einer Rendite rechnen. Es gibt also einen konkreten Anlass und für alle Beteiligten auch wirtschaftliche Argumente.

Man muss nicht lange überlegen, dass der Geschäftszweck in Chemnitz der gleiche sein könnte, nämlich der Kauf des Stadions. Allerdings stellt sich die Situation völlig anders dar:

- Es gibt im Vergleich mit St. Pauli viel weniger Fans, die zudem auch wirtschaftlich nicht so gut gestellt sein dürften wie die reichen Hamburger Pfeffersäcke.

- Das Stadion gehört der GGG, also indirekt der Stadt, die es aus rechtlichen Gründen im Normalfall nur zum Verkehrswert verkaufen dürfte (wie hoch der wohl ist?). Das Geld der Genossenschaft würde also nicht dem CFC zufließen.

- Ich habe keine genauen Zahlen parat, wie viel der CFC für die Stadionnutzung zahlt, aber glaube, dass das recht niedrige Summen sind. Die wirtschaftliche Lage des Vereins würde sich also nicht ändern, da auch die Genossenschaft dringend Einnahmen generieren muss. Ich wage sogar zu bezweifeln, dass die Zahlungen des CFC wirklich kostendeckend sind. Die Insolvenzgefahr einer solchen Genossenschaft wäre extrem groß, solange der CFC nicht mindestens in der zweiten Liga spielen würde, wo er angemessene Mietzahlungen finanzieren kann.

- Vorteil wäre natürlich, dass man als Eigentümer Polster vor die Tür setzen könnte. Das würde aber sofort den nächsten jahrelangen Rechtsstreit auslösen, was auch kein attraktives Zukunftsszenario für die Genossen wäre.

Lars

Alternative wäre natürlich der Kauf von Anteilen an der CFC Fußball GmbH. Da könnten ein paar hundert Leute genug Geld für ein paar Prozent zusammensammeln, und das Geld würde direkt dem CFC zufließen. Ich weiß nicht, ob es gewünscht ist, dass ein Genossenschafts- und damit letztlich Fanvertreter bei der GmbH mit am Tisch sitzt, aber der könnte dort konstruktiv und dauerhaft unsere Interessen vertreten (was der Verein früher unter Polsters Herrschaft nicht einmal ansatzweise getan hat).

Allerdings würde ich sehr lange überlegen, ob ich mich daran beteiligen würde. Dass man damit null Rendite erwirtschaften wird und das Geld nie wieder sieht, ist dabei nicht das Problem. Viel abschreckender wäre, dass ich nach den Berichten der letzten Mitgliederversammlungen den Eindruck habe, dass ein Anteil am CFC ein Fass ohne Boden ist. GmbH (und Verein) scheint es nur noch zu geben, weil die aktuellen Gesellschafter immer wieder hunderttausende Euro nachgeschossen haben. Dieses Risiko ist noch nicht nachhaltig beseitigt, und könnte die Genossenschafter vor enorme Herausforderungen stellen, wenn zukünftig mal wieder Geld gebraucht werden sollte.

Falls der CFC es aber mal schaffen sollte, zwei bis drei Jahre lang und ohne Sondereinnahmen mindestens eine schwarze Null zu schreiben, wäre ich bei einem solcher Anteilserwerb sofort dabei, weil es ein für alle Seiten vorteilhaftes Modell darstellen würde. Aktuell würde ich aber wohl eine juristische Analyse zur Voraussetzung machen, die das Zuschussrisiko ausführlich und von allen Seiten beleuchtet.

exlummscher

An einen Kauf des Stadions habe ich bei der Erstellung des Beitrages gar nicht gedacht.

So wie du im 2. Beitrag beschrieben hast war mein Gedanke der GmbH einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum zu ermöglichen.

Nach Ende von Polster und Aufdeckung der erneuten finanziellen Schieflage mussten die Gesellschafter Geld zuschießen, richtig. Seit dem ist mir nichts weiter bekannt geworden, oder ist mir da etwas entgangen und es gibt mit Hildebrandt und allen anderen im Verein eine positive Entwicklung.

Sorgen bereitet mir noch die ausstehenden Verfahren. Wenn die verloren werden wird es keine schwarze Null geben.
Ich persönlich wäre nach positiven Abschluss der Verfahren bei einem Anteilserwerb auch dabei.
Rechtlich und Satzungsmäßig sollten vorher die Voraussetzungen erfüllt werden.

Reinerzufall

Da ich im Gesellschaftsrecht nicht fit bin. Haben die Gesellschafter mit ihrem "Nachschießen" neue Anteile erworben? Oder sind das nachrangige Gesellschafterdarlehen?

Es wurde auch zu Polsters Zeiten gefühlt permanent Gelder der Gesellschafter an den Club gezahlt, um schlimmeres abzuwenden?

Das Modell könnte ich mir mit dem Zweck des Anteilerwerbs ebenso vorstellen. Was wäre denn die Mindesteinlage bei der GmbH? Und kann die Gesellschafterversammlung der GmbH dann beschließen, dass im Zweifel alle "nachschießen" müssen? Wie gesagt, bin auf dem Gebiet rechtlich total blank.
Himmelblaue Enklave in Montana 🇺🇲

exlummscher

#5
Die gesetzliche Mindesteinlage, das sogenannte
Stammkapital, einer GmbH beträgt 25.000
Euro. Bei der Gründung müssen mindestens die
Hälfte davon, also 12.500 Euro, eingezahlt
werden, bevor die GmbH ins Handelsregister
eingetragen werden kann. Der Nennbetrag der
Geschäftsanteile muss dabei auf volle Euro
lauten.


Mindeststammkapital


• Das gesetzliche Mindeststammkapital einer
GmbH beträgt 25.000 Euro.


• Dieses Kapital setzt sich aus den
individuellen Geschäftsanteilen der
Gesellschafter zusammen.


Mindesteinzahlung bei Gründung

• Zur Eintragung der GmbH ins
Handelsregister muss mindestens die Hälfte
des Stammkapitals eingezahlt sein.

• Das sind mindestens 12.500 Euro.



Dies habe ich aus dem Netz, da ich mich auf dem Gebiet auch nicht auskenne.

Bei einer Genossenschaft muss kein Stammkapital vorgewiesen werden.