Fiwi 2.0: Vergabekammer bügelt 2. Einspruch ab

28.08.2013, 19:35 Uhr | 1239 Aufrufe
Die Vergabekammer der Landesdirektion Sachsen hat entschieden: Der Widerspruch der Köster AG gegen das Vergabeverfahren der Stadt Chemnitz zum Stadionumbau wurde abgelehnt und damit die Entscheidung für die Auftragserteilung an die Bietergemeinschaft BAM als rechtmäßig bestätigt.

Rollt jetzt endlich der erste Bagger an?Die Stadt Chemnitz beabsichtigt seit dem 21. Juni 2013, den Zuschlag für den Komplettumbau des Stadions an der Gellertstraße an die Bietergemeinschaft BAM Sports GmbH Düsseldorf und BAM Deutschland AG Stuttgart als Generalübernehmerin zu erteilen. Diese Entscheidung hatten zwei Mitbewerber (Max Bögl, Köster GmbH) gerügt und jeweils einen Antrag auf Vergabenachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen gestellt. Ein Bieter (Max Bögl) hatte seinen Nachprüfungsantrag zwischenzeitlich zurückgezogen. Über den noch verbliebenen 2. Einspruch hat die Vergabekammer nun entschieden. Das Matrixsystem als Entscheidungsgrundlage, das allen Bietern bei der Angebotsabgabe bekannt war und zu 55% den Preis sowie zu 45% Kriterien wie Funktionalität, Architektur und Gestaltung, technische Gebäudeausrüstung und Barrierefreiheit berücksichtigt hatte, stufte die Vergabekammer ausdrücklich als zulässig ein. Nach Prüfung aller Unterlagen und im Ergebnis der mündlichen Verhandlung kam die Kammer zu dem Schluss, dass der Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz durch die Stadt strikt eingehalten wurde und kein Anbieter benachteiligt wurde.

„Ich bin froh über die klare Bewertung der Vergabekammer, die damit auch bestätigt, dass wir gut gearbeitet haben“, so Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. „Im Interesse des Projekts hoffe ich nun, dass der unterlegene Bieter die Entscheidung der Vergabekammer akzeptiert, damit wir den Zuschlag ohne weitere Verzögerung erteilen können und beim Stadionumbau vorankommen.“ Ähnlich äußert sich CFC-Chef Dr. Mathias Hänel: „Wir sind über die Entscheidung der Vergabekammer Sachsen sehr erfreut. Die Entscheidung bestätigt vollumfänglich die Korrektheit des Vergabeverfahrens der Stadt Chemnitz zum Komplettumbau des Stadions an der Gellertstraße. Nunmehr hoffen wir, dass mit dieser sehr eindeutigen Entscheidung der Vergabekammer das Vergabeverfahren endlich und ohne weitere taktische Spielchen vollzogen werden kann. Alles andere ist der gesamten Öffentlichkeit, den zahlreichen Fußballfans, dem wirtschaftlichen Umfeld unserer Region bis hin zu den bundesweiten Beobachtern nicht mehr vermittelbar.“

Noch ist die Entscheidung jedoch nicht rechtskräftig. Der unterlegene Bieter hat die Möglichkeit binnen zwei Wochen nach Zustellung gegen die Entscheidung der Vergabekammer am Oberlandesgericht Dresden zu klagen. Werden keine erneuten Rechtsmittel eingelegt, kann die Stadt den geplanten Zuschlag erteilen. Der konkrete Zeitplan für den Bauablauf wird dann gemeinsam mit der Generalübernehmerin festgelegt.

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