Drittliga-Lizenz: DFB fordert Nachweis von 4,6 Mio Euro

24.04.2017, 15:45 Uhr | 786 Aufrufe
Der Chemnitzer FC hat bezüglich seiner Lizenz-Anträge für die 3. Liga und die 2. Bundesliga sowohl Post vom DFB als auch von der DFL bekommen. Für die 3. Liga hatte der Verein mit einem Etat von 7,5 Mio Euro geplant. Der DFB fordert nun für die Drittliga-Saison 2017-18 über einen Betrag von 4,6 Mio Euro "beweiskräftige Nachweise", verbunden mit der Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer. Das heißt, der CFC muss entweder über diese Summe Belege (Sponsorenverträge, anderweitige Einnahmen) vorzeigen, oder an anderer Stelle sparen, damit dieser Betrag reduziert wird. Bis zum 2. Juni hat der Club dafür jetzt Zeit. Im Falle einer Zweitligazugehörigkeit reduziert sich der nachzuweisende Betrag auf 0,5 Mio Euro.

Für den CFC sind die geforderten Nachweise nichts Neues, denn dieses Prozedere gab es auch in den Vorjahren. Überraschend ist aber die Höhe der geforderten Summe. Daher wird der Club gegen den jetzigen DFB-Bescheid Widerspruch einlegen. In der Bild-Zeitung äußert sich Vorstands-Mitglied Stephan Bohne wie folgt: „Wir werden dagegen Widerspruch einlegen, das ist ein formaler Akt. Von den 4,6 Millionen Euro sind 1,26 Millionen Euro noch abzuziehen, über deren Zusage die Stadt ein zweites Mal abstimmen muss.“ Wie die Freie Presse berichtet, erfolgt der Widerspruch vor allen deshalb, weil der Verein Angaben, die der DFB als zu optimistisch einstuft, für realistisch hält.

Offizielle Presse-Mitteilung des Chemnitzer FC:

Der Chemnitzer FC hatte Ende Februar 2017 für die Saison 2017/2018 sowohl beim DFB als auch bei der DFL die jeweilige Lizenz beantragt. Nun sind die Bescheide zu den eingereichten Unterlagen ergangen.

DFB-Zentralverwaltung stellt Bedingungen für die 3. Liga-Zulassung 2017/2018
Die DFB-Zentralverwaltung erlegt dem Chemnitzer FC im Zuge des Zulassungsverfahrens für die 3. Liga-Saison 2017/18 folgende Bedingungen auf:
Im technisch-organisatorischen Bereich muss der Verein mit seinen Sicherheitsträgern ein abgestimmtes Sicherheitskonzept vorlegen. Hinzu kommen weitere technische Nachweise zum Stadion.
Im wirtschaftlichen Bereich muss der Chemnitzer FC einen beweiskräftigen Nachweis und die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers von Mittelzuflüssen bzw. geringeren Mittelabflüssen in Höhe von rund 4,6 Mio. Euro erbringen.
Fristende ist jeweils Freitag, der 02.06.17, um 15:30 Uhr.
Der Verein prüft derzeit die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens bei der DFB-Zentralverwaltung innerhalb der gegebenen Fristen.

DFL GmbH stellt Bedingungen für die 2. Liga-Lizenz 2017/2018
Auch die DFL GmbH stellt im Lizenzierungsverfahren Bedingungen.
Im technisch-organisatorischen Bereich muss der CFC Bedingungen gemäß den Medienrichtlinien erfüllen.
Im wirtschaftlichen Bereich muss der Verein einen beweiskräftigen Nachweis und die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers von Mittelzuflüssen bzw. geringeren Mittelabflüssen in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro erbringen.
Fristende ist jeweils Mittwoch, der 31.05.17, um 15:30 Uhr.


Surftipp:
» Bild-Zeitung: CFC fehlen 4,6 Mio Euro!

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