Öffentliche Gegendarstellung von Ex-Ehrenrat Mario Lengtat
02.11.2018, 10:14 Uhr | 1036 Aufrufe
Nachdem bereits der Fanszene e.V. auf das Schreiben von Insolvenzverwalter Klaus Siemon mit einer
Gegendarstellung (zum Boykottaufruf) in die Öffentlichkeit gegangen war, hat nun auch das
ehemalige CFC-Ehrenratsmitglied Mario Lengtat eine
Gegendarstellung veröffentlicht. Der Rechtsanwalt legt darin seine Sichtweise zu den Vorgängen auf der Gläubigerversammlung und zu der Aufforderung Siemons dar, dass die Stadt Chemnitz die Zahlung der Mitgliedsbeiträge "erwarten könne". Lengtat schlägt zum Schluss eine entsprechende Satzungsänderung auf der einzuberufenden Mitglieder-Versammlung vor.
Mario Lengtat / Stellungnahme zur Presseerklärung der SIM vom 29.10.2018
1.
Der für Insolvenzverfahren über das Vermögen des Chemnitzer FC e.V. zuständige Insolvenzverwalter ließ per Presseerklärung sowie über die Homepage des Vereins und in einer E-Mail-Mitgliederinformation am 29.10.2018 neben anderen Unwahrheiten u.a. mitteilen, dass „der Vorstand RA Georgi in Zusammenwirken mit drei Anwälten und der Eins Energie … (den) Mehrheitswillen der Gläubiger zur Sanierung in der Gläubigerversammlung bis auf äußerste bekämpft haben.“
Diese Darstellung entspricht nicht ansatzweise der Wahrheit. Die Gläubigerversammlung diente nach den gerichtlichen Hinweisen zu Versammlungsbeginn u.a. folgenden Zwecken:
- Der lnsolvenzverwalter erstattet Bericht. Sollte der Insolvenzverwalter im Rahmen seines Berichtes Rückmeldungen und/oder Meinungen der Gläubigerversammlung einholen, so können hierzu Fragen gestellt werden. Alle anderen Fragen sind nach dem Berichtstermin zu stellen.
- Die Schuldnervertreter erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Danach erhalten die Gläubiger Gelegenheit, Fragen zum Bericht zu stellen.
- Anschließend erfolgt die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung. Hierbei erhält die Gläubigerversammlung die Möglichkeit, weitere eigene Anträge zu stellen.
Schon daraus ist ersichtlich, dass grundsätzlich keine Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Gläubigern erfolgen; dies war auch in diesem Termin nicht der Fall. Nach dem mir vorliegenden Protokoll haben mehrere Gläubiger und Gläubigervertreter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Fragen zum Bericht zu stellen. Da ich als Rechtsanwalt tätig bin und einer derjenigen Gläubiger war, die mehrere derartige Fragen hatten, gehe ich davon aus, zu den eingangs genannten „drei Anwälten“ zu gehören (nach dem mir vorliegenden Protokoll haben mindesten fünf Anwälte Fragen gestellt).
Ich stelle dabei überhaupt nicht in Abrede, sowohl das bisherige Verhalten des Insolvenzverwalters als auch dessen Bericht überaus kritisch zu betrachten und dies auch in meinen Fragen zum Ausdruck gebracht zu haben. So war u.a. festzustellen, dass der Insolvenzverwalter in seinem Bericht eine unzutreffend zu hohe Summe der bereits erzielten Werbeeinnahmen angegeben hatte und dies erst auf meine Nachfrage hin berichtigte. Auch ist völlig richtig, dass ich in der Art und Weise des Vorgehens des Insolvenzverwalters eine wesentliche Ursache für die das Verfahren störenden und den Sanierungserfolg tatsächlich gefährdenden „Begleitgeräusche“ sehe und daher den Antrag auf Einsetzung eines anderen Verwalters ausdrücklich unterstützt habe.
All diese Tätigkeiten erfolgten jedoch ausschließlich im Rahmen der mir als Gläubiger von Rechts wegen zustehenden Befugnisse.
Hierbei habe insbesondere ich auch keineswegs „aufs äußerste“ agiert. Im Gegenteil, nach der (im Übrigen ohne Rederecht in dieser Situation) erfolgten Drohung des als Gast anwesenden Cheftrainers der Männermannschaft und der emotional nachvollziehbaren Reaktion der Gläubigerschaft habe ich vielmehr davon abgesehen, mich weiter um eine Sachaufklärung und Sensibilisierung zu bemühen; mein Fragenkatalog war längst nicht abgearbeitet.
Auch kein anderer der Anwesenden, weder der Vorstandsvorsitzende als Schuldnervertreter, noch andere Gläubiger oder deren Vertreter haben einen Mehrheitswillen „bekämpft“. Schon denklogisch ist so etwas ausgeschlossen, da die Willens- und damit Mehrheitsbildung erst im Anschluss an die Fragen erfolgte. Auch inhaltlich richtete sich die Kritik weder an Gläubiger noch an die Sanierung, sondern ausschließlich an die Arbeitsweise des Insolvenzverwalters und den in nicht nur meinen Augen ungenügenden Bericht bzw. das darin enthaltene Konzept.
Festzustellen ist außerdem, dass die Gläubigerversammlung einstimmig beschlossen hat, dass der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.
Ich verwahre mich entschieden gegen die mit der unzutreffenden Aussage des Insolvenzverwalters verbundenen Diffamierung nicht nur meiner Person, sondern auch der in diesem Zusammenhang genannten Vereinsvertreter, Gläubiger und Gläubigervertreter. Ich habe vielmehr als Fan, langjähriges Mitglied und ebenso langjähriger kleinerer Sponsor des Vereins ein erhebliches Interesse an einer tatsächlich erfolgreichen Sanierung.
Ein Insolvenzverwalter, der öffentliche Gelder u.a. mit dem Argument einfordert, dass er sich für Demokratie und andere in meinen Augen selbstverständliche Werte einsetzt, sollte vielleicht endlich anfangen, seine Lippenbekenntnisse vorzuleben, indem er z.B. aufhört, Gläubiger und deren Vertreter, aber auch Gremienvertreter der Schuldnerin für angebrachte kritische Worte öffentlich zu diffamieren sowie überhaupt die fortbestehenden Befugnisse der demokratisch bestimmten Gremienvertreter zu missachten.
2.
Des Weiteren hat der Insolvenzverwalter ausgeführt, dass die „Stadt Chemnitz .. zudem mit Recht erwarten (könne), dass alle Mitglieder ihre Beiträge bezahlen.“ Auch dies ist unzutreffend. Gerade dem Insolvenzverwalter sollte hinlänglich bekannt sein, dass die Beitragspflicht während des Insolvenzverfahrens nicht besteht, sofern keine entsprechende Regelung in der Satzung des Vereins vorhanden ist. Die – unter Umgehung der Vereinsgremien – vorgetragenen Bitten um freiwillige Zahlung des Vereinsbeitrages sowie die dazugehörigen Erklärungen über die Verwendung der Gelder erscheinen zumindest mir rechtlich überaus fragwürdig. Deshalb lehne ich diese Art der Zahlung ab.
Tatsächlich wird die Stadt Chemnitz erwarten dürfen, dass der Insolvenzverwalter auf die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen hinwirkt, die eine Beitragspflicht der Mitglieder und damit tatsächlich kalkulierbare Einnahmen in diesem Bereich begründet. Hierzu sind bislang keinerlei Aktivitäten des Insolvenzverwalters erkennbar.
Ich habe daher beim Vorstand des Chemnitzer FC für die bis Jahresende zwingend durchzuführende Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung eingereicht, der eine Beitragspflicht für die Mitglieder während der Insolvenz beinhaltet. Ich gehe davon aus, dass diese Änderung Akzeptanz bei den Mitgliedern finden wird und somit wir Mitglieder auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage unseren Beitrag leisten können.