Ehrenrat: Mario Lengtat tritt zurück und gibt Erklärung ab

13.07.2018, 18:00 Uhr | 1145 Aufrufe
Am heutigen Vormittag hat Mario Lengtat, Mitglied des CFC-Ehrenrates, seinen Rücktritt aus diesem Vereinsgremium erklärt und zugleich eine ausführliche Begründung für diesen Schritt abgegeben. Der Rechtsanwalt war die führende Hand bei der Erarbeitung einer neuen Vereinssatzung, die den Mitgliedern u.a. einen anderen Wahlmodus beim Aufsichtsrat und somit mehr Einflussmöglichkeiten geben sollte. Da der Entwurf der neuen Satzung fertig ist, wollte Lengtat darüber auf der offiziellen CFC-Homepage eine News platzieren lassen, was aber nicht erfolgte. Da fast zur gleichen Zeit Georgi und Bauch von Siemon suspendiert wurden, bot Lengtat zugleich über den Ehrenrat ein Schlichtungsverfahren an - auch darüber sollte auf der CFC-Homepage informiert werden. Der Insolvenzverwalter untersagte aber die Veröffentlichung mit der Begründung, dass dies "Gläubigerinteressen widersprechen" würde. Die etwaige Nutzung anderer Medien, die Lengtat ins Spiel brachte, würde "angemessene Konsequenzen haben“ drohte Siemon. Lengtat befragte daraufhin den Ehrenrat, wie dieser zur Veröffentlichung stehen würde, bekam dort aber keine Mehrheit. Aus diesem Grund, und der Nichtveröffentlichung der News zur Satzung und zur vorgeschlagenen Schlichtung, trat Lengtat nun zurück.

Offener Brief an den Chemnitzer FC / Rücktrittserkärung

Liebe Sportfreunde,

wie bereits innerhalb des Gremiums angekündigt erkläre ich hiermit meinen

Rücktritt

als Ehrenratsmitglied mit sofortiger Wirkung. Diese Entscheidung ist mir als langjährigem Mitglied des Vereins nicht leicht gefallen. Daher erlaube ich mir, nachstehend meine Beweggründe zu erläutern:

Ich wurde auf der Mitgliederversammlung im Dezember 2015 erstmals in dieses Gremium gewählt. Seither habe ich - neben der Kandidatensuche und –auswahl bei den erforderlichen Nachwahlen zum Aufsichtsrat - vor Allem den schlichtenden Auftrag des Gremiums im Vordergrund gesehen.

Bereits im Zusammenhang mit den Wahlen Anfang 2017 ist mir bewusst geworden, dass die Rechte der Mitgliederversammlung und der einzelnen Mitglieder in diesem Punkt arg eingeschränkt bestehen. Die Entscheidungsmöglichkeiten der Mitglieder sind im Wesentlichen auf ein Bestätigen (=Abnicken) der vom Ehrenrat erwählten Kandidatenlist oder einer Ablehnung, jeweils im Block, reduziert. Ich habe mich daher im Gremium dafür eingesetzt, den Wahlvorgang erstmals – innerhalb des beschränkten Rahmens der Satzung - etwas transparenter zu gestalten.

Bereits zu dieser Zeit habe ich erhebliche Mängel an der bisherigen Satzung (nicht nur bezüglich des „Wahl“verfahrens) festgestellt und mich seither für eine Neufassung eingesetzt. Unterstützt wurde dieses Vorgehen von Anfang an vom neugewählten Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Bauch. Es ist gelungen, eine Satzungskommission zu bilden, in der – zumindest nach meiner Ansicht – die verschiedenen Spektren der Mitglieder vertreten sind: es gab Vertreter aller Vereinsgremien (Aufsichtsrat, Vorstand, Ehrenrat) und des Wirtschaftsbeirates, Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Sponsoren, Fans und nicht zuletzt teils langjährige „einfache“ Mitglieder. Diese Kommission konnte zwischenzeitlich unter Einbeziehung einer Vielzahl von Ideen und Anregungen aus den Reihen der Mitglieder insgesamt die Arbeit abschließen. Es war eine sehr konstruktive Zusammenarbeit und nach meiner Ansicht für alle Mitstreiter eine positive Erfahrung dafür, wie Engagement der Mitglieder erfolgreich in die Vereinsarbeit einbezogen werden kann.

In meiner Amtszeit fanden außerdem mehrere Schlichtungsverfahren statt, um Differenzen zwischen Vereinsmitgliedern möglichst vereinsintern und einvernehmlich zu klären. Dies ist naturgemäß nicht in jedem Fall gelungen, der jeweilige Versuch bildete für mich aber einen wichtigen und wesentlichen Bestandteil der Tätigkeit als Ehrenrat.

Warum nun der Rücktritt gerade jetzt?

Es gibt im Prinzip zwei miteinander am Rande verbundene Anlässe. Der zeitliche Ablauf gestaltete sich wie folgt:

Die Satzungskommission hat am 05.07.2018 abschließend beraten, den Entwurf fertiggestellt und beschlossen, diesen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Insolvenzverwalter vorzulegen. Dies haben wir verbunden mit der Empfehlung, den Entwurf nochmals extern rechtlich prüfen zu lassen und eine außerordentliche Mitgliederversammlung für Ende August/Anfang September einzuplanen, damit in der turnusmäßigen ordentlichen Mitgliederversammlung im Dezember 2018 die anstehenden Wahlen nach einem neuen Verfahren durchgeführt werden können. Die Unterlagen wurden durch mich am 10.07.2018 an die vorgenannten Personen versandt.

Unmittelbar danach erfuhr ich von der Pressemitteilung des Insolvenzverwalters vom 10.07.2018. Aufgrund der damit – in meinen Augen – verbundenen neuerlichen negativen Außendarstellung des Vereins habe ich einen kurzen Pressetext über den Abschluss der Arbeiten am Satzungsentwurf und die Weitergabe an den für die weitere Bearbeitung zuständigen Personenkreis verfasst. Diesen habe ich an die Geschäftsstelle versandt mit der Bitte um Veröffentlichung auf der Vereinshomepage. Das war auch bei bisherigen Veröffentlichungen der Satzungskommission der übliche Verfahrensweg. Ich empfinde eine solche Mitteilung nicht nur als Verpflichtung gegenüber den Mitgliedern, sondern wollte damit aufzeigen, dass der Verein auch Positives zu berichten hat.

Aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen haben wir sodann kurzfristig als Ehrenrat beschlossen, neuerlich einen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Insoweit hatte ich am 12.07.2018 wiederum eine kurze Information zur Veröffentlichung auf der Vereinshomepage vorbereitet. Ich erachte auch diese Stellungnahme weiterhin als ein positives Signal für den Verein.

Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Veröffentlichung des vorherigen Entwurfs erfolgte, erbat ich in der Geschäftsstelle eine möglichst umgehende Entscheidung bezüglich beider Anfragen und erklärte außerdem, dass ich anderenfalls eine direkte Information diverser Medien in Betracht ziehen werde. Daraufhin wurde mir vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung der Ehrenratserklärung zum Schlichtungsverfahren „auf den Internetseiten (untersagt wird), weil diese Gläubigerinteressen widerspricht“. Außerdem wurde mir vom Insolvenzverwalter untersagt, „die Erklärung anderweitig zu veröffentlichen, eine Zuwiderhandlung würde angemessene Konsequenzen haben“.

Ich bin der Auffassung, dass es für die Untersagung und Androhung keine rechtliche Grundlage gibt. Da es sich um eine Erklärung des Gremiums handelt, habe ich um eine Gremienentscheidung über die vorgesehene Veröffentlichung gebeten. Das Gremium hat sich dagegen entschieden aus Gründen, die ich teilweise sogar verstehen kann.

Allerdings habe ich keinerlei Verständnis dafür, dass ein von den Vereinsmitgliedern gewähltes Gremium die von ihm selbst ausgesuchten bzw. vorgeschlagenen Verantwortungsträger des Vereins in einer rechtlich eher fragwürdigen Auseinandersetzung nicht zu unterstützen sucht, sondern sich von noch fragwürdigeren Drohungen einschüchtern lässt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die vorgesehene Erklärung keinerlei Wertung der Vorgänge, sondern eine eher kurze Mitgliederinformation darüber enthielt, dass und wie das Gremium in der angespannten Situation agieren will, nämlich schlichtend. Als Demokrat akzeptiere ich die Entscheidung natürlich, kann sie aber mit meinem Gewissen und meinem Verständnis von ehrenamtlicher Gremienarbeit nicht in Einklang bringen. Da ich mir außerdem nicht einfach den Mund verbieten lasse, statt eine inhaltliche Auseinandersetzung zu führen, dient der Rücktritt auch dem Schutz des Gremiums, denn die vorstehenden und etwaig weitere Ausführungen kann ich nun als einfaches Vereinsmitglied abgeben.

Meine Ausführungen sollen dazu dienen, dass ich eine Erklärung für diesen Schritt nicht wiederkehrend, sondern nur einmal abgeben muss. Vielleicht kann ich auch etwas Verständnis für meinen Schritt finden.

Ich wünsche meinen vormaligen Gremienkollegen, aber auch allen anderen gewählten und bestellten Vereinsvertretern sowie den Mitarbeitern des Vereins weiterhin viel Kraft und starke Nerven. Dem Verein wünsche ich, dass er diese für ihn lebenswichtige Situation erfolgreich übersteht und künftige Auseinandersetzungen – wie von den Gremien zuletzt vorbildlich vorgelebt – im Vereinsinteresse intern und möglichst einvernehmlich gelöst werden können.

Ich bedanke mich nochmals ausdrücklich
- bei den wechselnden Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat während des letzten Jahres,
- bei den Mitgliedern der Satzungskommission sowie
- allen Vereinsmitgliedern, die hierfür Ideen und Anregungen eingebracht haben,
für das Feedback und Zustandekommen des fertig gestellten Satzungsentwurfs; außerdem bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die Unterstützung, u.a. bei der technischen Umsetzung.

Mario Lengtat
Mitglieds-Nr. 324 Mühlau, den 12.07.2018

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