Game Over für Polster Catering! CFC kündigt Vertrag außerordentlich!
14.08.2023, 12:59 Uhr | 14.033 Aufrufe
Ein Hammer zum Montagmittag. Der Chemnitzer FC hat seinen Vertrag mit dem Stadioncaterer Polster Sport Catering GmbH am heutigen Montag, den 14. August, mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt.
Der CFC gibt als Begründung "festgestellte Vertragsverletzungen des Pachtvertrages vom 01. Juli 2018 in der Fassung der letzten Änderungen vom 02. Januar 2019, dem 02. Mai 2019, dem 24. Februar 2021 sowie vom 12. Mai 2023 durch die Polster Sport Catering GmbH." an.
Die Chefin von Polster Catering, Romy Polster, war bis vor einigen Wochen noch Vorstandsvorsitzende des Chemnitzer FC e.V. und hatte Prokura für die Spielbetriebs-GmbH. Nach der Affäre um die Catering-Verträge (Deckelung/ Vertragslaufzeit) trat Romy Polster von ihrem Amt zurück und gab auch die Prokura ab.
Ich habe bei meinem Amtsantritt, gemeinsam mit den Gesellschaftern der
Chemnitzer FC Fußball GmbH betont, dass eine lückenlose Aufklärung der in diesem Jahr aufgekommenen Themen bezüglich der finanziellen Schieflage des Chemnitzer FC oberste Priorität hat. In der Analyse aller vorliegenden Verträge und der damit verbundenen Einnahmen- und Ausgabenseite der Chemnitzer FC Fußball GmbH haben wir uns, auch aufgrund des unwiderruflich geschädigten Vertrauensverhältnisses, bewusst für den Schritt einer außerordentlichen Kündigung des aktuellen Vertrages mit unserem bisherigen Stadion-Caterer entschieden.
Uwe Hildebrand, Geschäftsführer der Chemnitzer FC Fußball GmbH
Gleichzeitig erhalten alle verantwortlich handelnden Personen der
Polster Sport Catering GmbH ein Betretungsverbot für sämtliche im Vertrag
geregelten Betriebsstätten. Ausgenommen davon ist die Firmen-
Geschäftsstelle im Stadion – An der Gellertstraße. Die Prokuristin der Polster Sport Catering GmbH, Romy Polster, erhält ein umfassendes Hausverbot für das Stadion – An der Gellertstraße. Ausgenommen davon ist die Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen der Chemnitzer FC Fußball GmbH.
Die Geltendmachung möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche behält sich
der Chemnitzer FC vor. Die strafrechtlichen Ermittlungen obliegen zukünftig der
Staatsanwaltschaft. Aufgrund dessen sieht der Chemnitzer FC von einer weiteren
Stellungnahme ab.