- Satzung
- Geschäftsordnung
- Beitragsordnung
- Wahlordnung (wird erst auf Grundlage der neuen Satzung überarbeitet)
Geladen zu der Veranstaltung sind die Mitglieder des Chemnitzer FC unter Vorlage ihres Ausweises und Beachtung der Hygiene-Regeln (GGG, Test nicht älter als 24 Stunden).Der erste Wurf der neuen Satzung war überwiegend kritisch gesehen worden. So hatte der Fanszene e.V. in einem Statement insbesondere die folgenden Punkte als kritisch angesehen:
- die Beschneidung der Mitgliederrechte
- die nicht vorhandene Möglichkeit der Mitglieder des Chemnitzer FC e.V. eigene Kandidaten für die Gremien aufzustellen
- sowie die Verlängerung der Amtsperioden der Gremienmitglieder (Vorstand/Aufsichtsrat: von 3 auf 5 Jahre, Ehrenrat: von 2/3 Jahren auf 4 Jahre).
- die Mitgliederversammlung als höchstes Vereinsorgan hat jetzt das Recht, Aufsichtsrat und Vorstand abzuberufen
- die Möglichkeit einer Einzelwahl (großer Streitpunkt bei der vorletzten MV) ist grundsätzlich in der Satzung drin (allerdings nur "auf Antrag"?!)

