Kontrollausschuss des DFB ermittelt gegen den CFC

22.08.2012, 09:56 Uhr | 860 Aufrufe
Der Kontrollausschuss des DFB hat am gestrigen Dienstag ein Ermittlungsverfahren gegen den Chemnitzer FC eingeleitet. Anlass dafür sind die Vorfälle beim DFB-Pokalspiel gegen Dynamo Dresden. In der ersten Halbzeit gab es rassistische Schmähungen gegenüber dem Dresdner Spieler Mickaël Poté und in der zweiten Spielhälfte wurde die Partie für vier Minuten wegen des Abbrennens von Pyrotechnik in den Blöcken 5 und 3 unterbrochen. Der CFC wurde aufgefordert, zu beiden Vorfällen Stellung zu nehmen. Der DFB will sich möglichst noch in dieser Woche mit dem "Fall Chemnitz" befassen.

Der Club muss sich auf knallharte Sanktionen gefasst machen, denn der CFC gilt beim DFB als Wiederholungstäter - sowohl im Falle der Pyrotechnik als auch bei rechtsextremistischen Vorkommnissen. Erinnert sei dabei u.a. an die Vorfälle vor sechs Jahren am Hamburger Millerntor, wo beides in Kombination zu erleben war. Verschärfend könnte für den Club hinzukommen, daß die Ereignisse vom Montag der erste "große Fall" sind, der nach dem Sicherheitsgipfel von DFB, den Vereinen und der Politik auf den Tisch kommt. Vor fünf Wochen hatte DFB-Chef Niersbach eine Null-Toleranz-Strategie angekündigt. Gut möglich, daß nun am CFC ein erstes Exempel statuiert wird.

Der Chemnitzer FC hat auf seiner Homepage bereits eine erste öffentliche Stellungnahme verbreitet:

Der Chemnitzer FC ist über die Vorkommnisse im Rahmen des gestrigen DFB-Pokalspieles gegen die SG Dynamo Dresden schockiert und distanziert sich von diesen unmissverständlich. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass derartige Vorkommnisse und Handlungen weder in unserem noch irgendeinem anderen Stadion etwas zu suchen haben. Wir entschuldigen uns für rassistische Äußerungen einiger, sogenannter Fans, ganz ausdrücklich bei Mickael Potè und dem Verein SG Dynamo Dresden sowie für das Abbrennen von Pyrotechnik. Wir sind der Ansicht, dass diese Handlungen nicht von Fans und Unterstützern des Vereins sowie des Fußballes stammen, sondern es sich bei diesen Personen um Kriminelle handelt. Sobald einzelne Personen bzw. Personengruppen einwandfrei ermittelt sind, wird der Verein alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten von Sanktionen und Bestrafungen gegen diese Personen ausschöpfen. Dies schließt das Geltend machen von Schadensersatzansprüchen ein.

Aufsichtsrat und Vorstand des Chemnitzer FC e.V.

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