Martin Fenin: Sechsstellige Abfindung für 78 Minuten Spielzeit?
14.03.2016, 18:56 Uhr | 2104 Aufrufe
Am heutigen Montag kam es vor dem Chemnitzer Arbeitsgericht zu der
angekündigten Verhandlung zwischen dem CFC und dem von ihm entlassenen Stürmer
Martin Fenin. Dabei kam heraus, dass der erst im Sommer 2015 verpflichtete Tscheche (16x Nationalelf) bereits zweifach vom Club fristlos entlassen wurde. Laut der Freien Presse wurden zwei außerordentliche
Kündigungen ausgesprochen, eine am 5. Januar, und eine weitere am 11. Februar 2016. Dagegen wehrt sich Fenin nun vor Gericht. Da der Gerichtstermin eine "Güteverhandlung" darstellte, bot der Verein entweder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.16 oder eine Abfindung in Höhe von 15.000 Euro an, was drei Monatsgehältern entsprechen würde. Fenins Anwalt kommt bei seiner Rechnung jedoch auf einen "wesentlichen sechsstelligen Betrag", der sich aus den Gehaltszahlungen bis zum Vertragsende errechnet. Bei seiner Verpflichtung wurde ein Zweijahresvertrag bis 2017 geschlossen, plus ein Jahr Option für beide Seiten.
Gründe für die fristlose Entlassung des Spielers wurden nicht genannt. Allerdings soll es wohl eine vom CFC vorbereitete, aber nicht veröffentlichte Presse-Mitteilung geben, in der es um die fristlose Entlassung Fenins geht. Dort werden auch die Kündigungsgründe genannt. Rechtsanwältin Angela Koch, die den Club im Beisein von Sportdirektor Stephan Beutel vertrat, hielt sich bedeckt. Laut Chemnitzer Morgenpost sagte sie nur: "Ein Urteilsspruch würde Fenin als Spieler und Person beschädigen." Richterin Manina Kirsten riet beiden Parteien, sich außergerichtlich zu einigen. Bis Anfang Mai haben beide Kontrahenten Zeit, aufeinander zuzugehen. Sollte man sich nicht einigen, findet am
27. Juli eine Verhandlung statt, zu der auch Fenin selbst anwesend sein muss. Denn der ehemalige Bundesliga-Kicker war zur Güteverhandlung nicht erschienen. Sein Aschaffenburger Anwalt Volker Sedlacek dazu in der Mopo: "Seine Freundin hat Geburtstag."