CFC bekommt Lizenz für die Saison 2017-18 unter Auflagen
09.06.2017, 11:20 Uhr | 1.302 Aufrufe

Es darf aufgeatmet werden!! Nachdem die Chemnitzer Morgenpost bereits gestern die frohe Botschaft von der Erteilung der Lizenz am heutigen Freitag unter das himmelblaue Volk gestreut hatte, folgte jetzt die offizielle Presse-Erklärung des Vereins. Die
Lizenz für die Saison 2017-18 ist da und nun darf sich auf die Saisonvorbereitung inklusive Trainersuche gestürzt werden. Allerdings gebietet es die Presse-Mitteilung, bis ganz zum Schluss weiterzulesen. Der DFB hat nämlich drei bedeutungsschwere
Bedingungen auferlegt, um den Club zur finanziellen Ordnung zu zwingen. Das heißt, es müssen weiterhin alle Daumen gedrückt werden, dass der Chemnitzer FC diese Auflagen während der laufenden Saison auch erfüllen kann!
Presse-Mitteilung des CFC vom 9. Juni 2017:
Der Deutsche Fußball-Bund erteilt Chemnitzer FC die Zulassung
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dem Chemnitzer FC die Zulassung für das Spieljahr 2017/2018 in der 3. Liga erteilt und somit dem Verein die Bedingungserfüllung für die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt.
Der Chemnitzer FC möchte sich ganz herzlich bei seinen Fans, Sponsoren, Partnern und der Stadt Chemnitz für die im Rahmen des Zulassungsverfahrens geleistete Unterstützung bedanken.
Wir freuen uns nun gemeinsam auf das kommende Spieljahr, wohlwissend, dass nun die wichtige Arbeit an der Umsetzung der Inhalte bevorsteht. Ein erster wichtiger Termin ist dabei das Benefizspiel gegen die SG Dynamo Dresden am Mittwoch, den 05.07.17, um 18:30 Uhr.
Darüber hinaus wurden dem CFC im Zuge der Zulassungserteilung für die kommende Spielzeit 2017/2018 vom DFB folgende Auflagen erteilt:
1. Vorlage des Konzern-Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr (Saison) 2016/2017 bis zum 31.10.2017,
2. Vorlage einer aktualisierten (Plan-) Gewinn- und Verlustrechnung für die Saison 2017/2018 bis zum 31. 10.2017,
3. Das in der Bilanz zum 31.12.2016 ausgewiesene negative Eigenkapital
darf sich bis zum 31.12.2017 nicht verschlechtern.