Neue Aufstiegsregelung als Ziel! CFC und weitere Vereine fordern außerordentlichen DFB-Bundestag!
09.10.2022, 13:10 Uhr | 2547 Aufrufe
Es ist einer der größten Kritikpunkte im deutschen Fußball: die Aufstiegsregelung aus der Regionalliga in die 3. Bundesliga. Nur die Meister der Regionalliga West und Südwest steigen direkt auf. Bei den Meistern der Regionalligen Nord, Nordost und Bayern hingegen wechselt das direkte Aufstiegsrecht von Jahr zu Jahr. Die anderen beiden Meister müssen in die Relegation. So hatte in der letzten Saison der Nordost-Meister BFC Dynamo gegen den VfB Oldenburg das Nachsehen.
Diese Regelung wollen nun die Nordost-Regionalligisten (u.a. Carl Zeiss Jena, Rot-Weiß Erfurt, Chemnitzer FC, 1. FC Lok Leipzig, BSG Chemie Leipzig, Energie Cottbus, SV Babelsberg, BFC Dynamo) kippen und beantragen einen außerordentlichen Bundestag für diese Thematik. Der Druck wird dabei über die Landesverbände und den NOFV gemacht, denn lt. DFB-Satzung ist dieser verpflichtet, den außerordentlichen Bundestag einzuberufen wenn "mindestens zwei Regional- oder sechs Landesverbände Anträge auf Einberufung eines Außerordentlichen Bundestags in gleicher Sache stellen".
Der DFB hatte das Thema Aufstiegsregelung im Herbst 2021 für sich zu den Akten gelegt mit der Maßgabe an der Regelung nichts mehr ändern zu wollen. Dagegen wehren sich nun die Ostclubs und zielen dabei auf die Grundsätze des DFB wie "Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Fair Play" ab, die aktuell nicht gegeben ist. Ziel ist eine neue Aufstiegsregelung in der Saison 2023/24.
Der komplette Antrag:
Sachanträge gemäß § 21 Nr. 1 NOFV-Satzung
„Einführung von Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Fair Play durch
Herbeiführung einer neuen Aufstiegsregelung zur 3. Liga (§ 55b DFB-Spielordnung)
auf einem Außerordentlichen DFB-Bundestag“
Präambel:
Als Mitglied im Sächsischen Fußball-Verband (SFV) und damit im Nordostdeutschen Fußballverband
(NOFV) organisiert, fordert die Chemnitzer FC Fußball GmbH die konsequente Unterstützung des NOFV
bei der Einführung von Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Fair Play in Bezug auf die
Aufstiegsregelung aus den fünf Regionalligen in die vom Deutschen Fußball Bund (DFB) organisierte 3.
Liga.
Der NOFV ist Mitglied des DFB, in dessen Satzung es ausdrücklich wie folgt lautet:
„Der DFB handelt in sozialer und gesellschaftspolitischer Verantwortung und fühlt sich in hohem Maße
dem Gedanken des Fair Play verbunden.“
Dieser sozialen und gesellschaftspolitischen Verantwortung sowie auch den für den Sport elementaren
Grundsätzen des Fair Play wird man mit der vom DFB beschlossenen und derzeit geltenden
Aufstiegsregelung in § 55b der DFB-Spielordnung in keiner Weise gerecht.
Die Aufsteiger in die 3. Liga rekrutieren sich aus den Meistern der unterhalb der 3. Spielklassenebene
organisierten fünf Regionalligen, wobei der DFB gemäß § 4 Abs. 1 lit. h) DFB-Satzung im Rahmen einer
„nachhaltigen Führung und Organisation des Spielbetriebs“ insbesondere die „Aufstiegsrunde zur 3.
Liga“ und damit deren Voraussetzungen und Umsetzung zu verantworten hat.
Bis einschließlich der Saison 2019/2020 erfolgte die Ermittlung der Aufsteiger in die 3. Liga wie folgt:
Die fünf Meister der Regionalligen sowie der Zweitplatzierte der Regionalliga Südwest waren für
die Aufstiegsrunde bzw. die Aufstiegsspiele zur 3. Liga qualifiziert.
Durch Los wurden die sich daraus ergebenden drei Begegnungen in Form von Hin- und Rückspiel
ausgelost, wobei ausgeschlossen wurde, dass die beiden Vertreter der Regionalliga Südwest
aufeinandertreffen konnten.
Die jeweiligen Sieger der drei Begegnungen waren sportlich zum Aufstieg in die 3. Liga
qualifiziert.
Mit Ausnahme der feststehenden Qualifizierung des Zweitplatzierten der Regionalliga Südwest und
damit dem Verzicht auf einen rollierenden Wechsel zwischen den fünf Regionalligen war diese
Aufstiegsregelung in ihrem Kern von Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Fair Play geprägt.
Als Nachteil dieser Regelung wurde ausgemacht, dass die Meister der jeweiligen Regionalligen sich
nicht automatisch zum Aufstieg in die 3. Liga qualifizieren konnten. Es entstand eine Unzufriedenheit,
aus der heraus insbesondere die Drittligisten vorgeschlagen hatten, einen weiteren und damit vierten
Absteiger zu akzeptieren, um im Gegenzug das Prinzip „Meister müssen Aufsteigen“ umsetzen zu
können.
Leider wurde im Nachgang keine Regelung gefunden, wie die bestehenden fünf Regionalligen in vier
Regionalligen hätten umstrukturiert werden können. Gleichwohl ist man nicht zur alten
Aufstiegsregelung zurückgekehrt, sondern hat – hierbei beginnend mit der Saison 2020/2021 – folgende
Aufstiegsregelung eingeführt:
Zwei der fünf Regionalligameister, nämlich die Meister der Regionalliga Südwest sowie der
Regionalliga West qualifizieren sich direkt sportlich für den Aufstieg in die 3. Liga.
Die Meister der Regionalliga Nord, Nordost und Bayern gelten hingegen nicht als direkt
qualifiziert, sondern müssen sich in einem rollierenden Modus in zwei von drei Jahren weiterhin
über ein Aufstiegsspiel qualifizieren.
Mit Einführung dieser Aufstiegsregel wurde nicht nur die Verfolgung des Prinzips „Meister müssen
Aufsteigen“ aufgegeben, sondern vielmehr das Prinzip der Gleichbehandlung und Chancengleichheit
sowie die Regeln des Fair Play de facto außer Kraft gesetzt. Dies hierbei entgegen der satzungsmäßigen
Zweckbetätigung und Verbandsgrundsätze des DFB sowie unter Missachtung der schutzwürdigen
Interessen aller Regionalligisten im Norden, Nordosten und Bayern sowie deren Mitgliedern, Fans,
Sponsoren und Förderern.
In Zahlen stellt sich die Ungleichbehandlung in Form der Wahrscheinlichkeit des Aufstiegs für den
jeweiligen Meister der Regionalligen wie folgt dar:
Südwest = 100%
West = 100%
Nord = 66,67%
Nordost = 66,67%
Bayern = 66,67%
Eine Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich. Mehr noch, diese scheint auf
einer willkürlichen Grundlage zu beruhen, die dazu führt, dass die in den benachteiligten Regionalligen
aufgewendeten finanziellen Mittel ohne weiteres faktisch um ein Drittel entwertet werden. Dies ist den
vielen Mitgliedern, Fans, Sponsoren und sonstigen Förderern nicht mehr zu erklären, weshalb wir
eindringlich auf eine Neufassung der Regelungen zum Aufstieg in die 3. Liga hinwirken wollen und
werden.
Wir fordern aus den dargelegten Gründen die (Wieder-)Einführung von Gleichbehandlung,
Chancengleichheit und Fair Play in Bezug auf die Aufstiegsregelung aus den fünf Regionalligen in die 3.
Liga.
Um dies über den NOFV als Mitgliedsverband des DFB durchsetzen zu können, beantragen wir auf dem
10. Ordentlichen Verbandstag des NOFV am 19.11.2022 über folgende Sachanträge Beschluss zu fassen:
I. Das im Sinne des § 26 BGB vertretungsberechtigte Präsidium wird beauftragt, einen
Antrag zur Einberufung eines Außerordentlichen Bundestags gemäß § 29 DFB-Satzung
mit dem Tagesordnungspunkt „Änderung des § 55b DFB-Spielordnung zur Einführung
einer neuen Aufstiegsregel zur 3. Liga ab der Spielzeit 2023/2024, durch die alle
Regionalligameister unter Wahrung der Grundsätze der Chancengleichheit sowie des
Fair Play gleichbehandelt werden“ zu stellen.
Das Präsidium des DFB ist gemäß § 29 Nr. 1 DFB-Satzung verpflichtet, bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes einen Außerordentlichen DFB-Bundestag einzuberufen. Dies ist der Fall, wenn entweder zwei
Regionalverbände oder sechs Landesverbände des DFB einen Antrag in gleicher Sache stellen.
Damit der unter Ziffer I. formulierte Antrag Erfolg haben kann, sind wir als Antragsteller sowie der NOFV
selbst auf Unterstützung durch einen weiteren Regionalverband oder alternativ die im NOFV
organisierten sechs Landesverbände als dessen Mitglieder mit Stimmrecht (§ 6 NOFV-Satzung)
angewiesen.
Wir beantragen demgemäß weiter, sich auf dem Verbandstag über eine entsprechende gemeinsame
Linie aller im NOFV als Mitglieder organisierten Landesverbände sowie der Vertreter der Vereine mit Sitz
im Verbandsgebiet des NOFV, die sich an Meisterschaftsspielen der Bundesligen, der 3. Liga und der
Spielklassen des NOFV beteiligen, abzustimmen und folgenden Beschluss zu fassen:
II. Das im Sinne des § 26 BGB vertretungsberechtigte Präsidium wird angewiesen, auf eine
Unterstützung des Antrags gemäß Ziffer I. im Sinne einer gemeinsamen Linie durch die
sechs im NOFV organisierten Landesverbände sowie bestmöglich darauf hinzuwirken,
dass jeweils auf Ebene der sechs Landesverbände kurzfristig eine verbindliche
Beschlussfassung über eine jeweils selbständige Antragstellung zur Einberufung eines
Außerordentlichen Bundestags gemäß § 29 DFB-Satzung mit dem Tagesordnungspunkt
„Einführung einer neuen Aufstiegsregel zur 3. Liga ab der Spielzeit 2023/2024, durch die
alle Regionalligameister unter Wahrung der Grundsätze der Chancengleichheit sowie des
Fair Play gleichbehandelt werden“ herbeigeführt wird.