Polster: Romy darf wieder rein, aber die Bratwurst bleibt draußen
09.09.2023, 08:57 Uhr | 1938 Aufrufe
Um die Mittagszeit veröffentlichte gestern TAG24 eine
Erklärung der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
Romy Polster, die bei oberflächlichen Lesens den Eindruck erweckte, als habe Polster auf der ganzen Linie gegen den CFC juristisch gesiegt und ab dem nächsten Heimspiel würde es wieder Bratwurst & Bier von ihrer Catering Firma geben. Unter anderen hieß es bei TAG24:
"Der Chemnitzer FC hat unter dem anwaltlichen Druck für Polster Catering die nicht haltbaren Gründe für die Stadionbetretungsverbote in Etappen selbst aufgehoben: erst durch zeitliche Befristung für zwei Spieltage bis 29.08.2023 und anschließend vollständig. Das voll umfassende Hausverbot für das Stadion An der Gellertstraße für Romy Polster ist ebenfalls aufgehoben."
"Der CFC hat sich mit dieser Erklärung selbst in die juristische Unterlegenen-Position begeben und begründet dies anwaltlich mit einem großen Missverständnis in der Formulierung und der Durchsetzbarkeit der am 14. August verkündeten Hausverbote, die im Rahmen des Ausspruchs der fristlosen Kündigung des Cateringvertrags von juristischen Laien verfasst worden seien."
Am späten Nachmittag folgte dann die
Gegendarstellung des
Chemnitzer FC, die grob gesagt, unter dem Strich so zusammengefasst werden kann: Romy Polster darf wieder rein, aber ihr Catering bleibt draußen. Alles andere wird vor Gericht zu klären sein. Hier die Gegendarstellung des CFC:
Der Chemnitzer FC weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass in der heutigen Berichterstattung (08.09.2023) zum Hausverbot für die ehemalige Vorstandsvorsitzende Romy Polster mehrere Tatsachen unzutreffend dargestellt wurden.
Richtig ist, dass die Polster Catering GmbH am 29.08.2023 vor Gericht verloren hat und versucht, der Öffentlichkeit dies als Sieg zu verkaufen.
Richtig ist, dass seitens des CFC und seiner juristischen Vertretung zunächst das gegenüber der Polster Sport Catering GmbH vorläufig erteilte Hausverbot auf zwei Spieltage beschränkt wurde. Im Weiteren wurde klargestellt, dass das Hausverbot nicht die von der Polster Sport Catering GmbH von der GGG angemieteten Flächen und die Zugänge dazu betrifft. Zu den von Polster Sport Catering GmbH angemieteten Flächen gehören auch die im Stadion befindlichen Kioske. Der Zugang hierzu ist vom CFC aufgrund der Vertragslage auch während der Spieltage zu gewähren.
Der Chemnitzer FC weist allerdings in aller Deutlichkeit darauf hin, dass an dem Hausverbot für die ehemalige Vorstandsvorsitzende Romy Polster für die Geschäftsstelle und die VIP-Bereiche festgehalten wird. Die Behauptung, der Chemnitzer FC habe das Stadionverbot für die ehemalige Vorstandsvorsitzende Romy Polster zurücknehmen müssen, entspricht demgemäß nicht den Tatsachen. Der CFC hat sich vielmehr entschieden, sich auf die wesentlichen Fragen zu konzentrieren und nicht überprüfen zu wollen, wer sich im Rahmen des Zulässigen wann wohin bewegt.
Auch die Behauptung, der gesamte Vorgang sei laut juristischer Vertretung des Vereins ein großes "Missverständnis", entspricht nicht den Tatsachen. Der Chemnitzer FC stellt vielmehr klar, dass die Verträge mit der Polster Sport Catering GmbH aus seiner Sicht wirksam gekündigt wurden. Diese Frage wird juristisch zu klären sein.
In der laufenden Saison wird das Catering, wie es sich zu den letzten beiden Heimspielen bewährt hat, fortgesetzt. Zur kommenden Saison wird eine Ausschreibung für das Stadion-Catering vorbereitet.
Abschließend: es wird an dem Ziel eines in den Entscheidungen transparenten Chemnitzer FC und der Aufklärung möglicher Fehler festgehalten. Eine ständige Kommentierung komplexer Fragen zu Vertragslagen und der Bewertungen wird es dennoch nicht geben können. Dabei hoffen wir auf das Vertrauen unserer Fans und Unterstützer.