Vermarkter Infront wehrt sich gegen Vorwürfe
26.04.2018, 08:33 Uhr | 1243 Aufrufe
Auf der am Dienstag anberaumten
Pressekonferenz mit
Insolvenzverwalter Klaus Siemon kam der bisherige CFC-Vermarkter Infront schlecht weg. Aufgrund von Vertragslaufzeit und der Höhe der Provision warf Siemon dem Schweizer Unternehmen vor, den Club in seiner "rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsfreiheit sehr stark eingeschränkt" zu haben, und Hauptursache des jetzigen Insolvenzantrages zu sein. Doch
Infront wehrt sich gegen diese Vorwürfe. Der Wochenendspiegel hat folgendes Statement der Schweizer veröffentlicht:
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter Siemon am 24. April getätigte Aussage, das Vertragsverhältnis mit Infront sei eine der Kernursachen der Insolvenz des Chemnitzer FC, weist Infront auf das Schärfste zurück.
Seit Beginn der Partnerschaft hat Infront zu einer erheblichen Steigerung der Vermarktungserlöse des Chemnitzer FC beigetragen. Zudem wurden die jeweiligen Vermarktungsziele vor jeder Saison stets eng mit dem Verein abgestimmt.
In Bezug auf die eigene Provision ist Infront dem Chemnitzer FC mehrmals und insbesondere im Hinblick auf die Saison 2017/18 deutlich entgegengekommen. Darüber hinaus haben wiederholte außerordentliche Beiträge von Infront in der Vergangenheit die Wettbewerbsfähigkeit des Clubs gestärkt und positive Lizenzierungsentscheidungen überhaupt erst ermöglicht. Dafür hat sich der Chemnitzer FC in Person seines jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden noch zu Beginn der Saison 2017/18 ausdrücklich und schriftlich bei Infront bedankt.
Der nun geäußerte Vorwurf einer Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit durch Infront ist demnach nicht nachvollziehbar und schlichtweg falsch.
Bis zuletzt ist Infront an die Schmerzgrenze gegangen, hat Angebote geliefert und war zu weiteren Verhandlungen bereit, um eine Fortführung des Clubs auch in der Zukunft zu ermöglichen. Die Anmeldung der Insolvenz hat Infront vor diesem Hintergrund mehr als überrascht.
Mit großer Verwunderung nimmt Infront im Übrigen zur Kenntnis, dass sich der Insolvenzverwalter offenbar nicht an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sieht.