Reaktionen auf Siemons Anzeige der "Masseunzulänglichkeit"

02.08.2019, 10:55 Uhr | 934 Aufrufe
Aufkleber an der GellertstrasseDie Chemnitzer Freie Presse hat sich gestern und heute in zwei ausführlichen Artikeln (Quelle 1, Quelle 2) mit der aktuellen Situation beim insolventen CFC e.V. beschäftigt und dabei aufschlussreiche Reaktionen auf die gestrige Erklärung von Klaus Siemon eingefangen. Wir möchten daraus für euch die wichtigsten Passagen zitieren:

Zur Bestellung des Notvorstandes:
FP: In der Frage der Bestellung des Notvorstandes sagt Amtsgerichts-Sprecherin Birgit Feuring, Herr Siemon habe eine Meinung, das Gericht vertrete aber eine andere, und die sei im Juni von der nächst höheren Instanz, dem Oberlandesgericht in Dresden, bestätigt worden. In der Frage der Verwertung der Anteile sagt Feuring, das Amtsgericht habe ihm - Siemon - dies keineswegs untersagt. "Das, was er in seiner Erklärung schreibt, ist falsch", so Feuring.

Zur Bestätigung des Notvorstandes:
FP: Auch das Amtsgericht reagierte auf die Vorhaltungen Siemons. Eine Sprecherin wies die Vorwürfe zurück. "Herr Siemon mag seine Meinung haben, das Gericht hat eine andere, und die ist vom Oberlandesgericht bestätigt worden", sagte sie. Im Übrigen sei es ausgesprochen schwerwiegend, einem Gericht vorzuhalten, rechtswidrig zu agieren. "Das hat mich schon erstaunt", so die Sprecherin.

Zur Deckungslücke im CFC e.V.:
FP: Annette Neuerburg vom Notvorstand des Vereins widersprach der Aussage des Insolvenzverwalters, dass man keine geeigneten Schritte unternommen habe, die Deckungslücken zu schließen. "Sind wir Hellseher? Uns hat niemand mitgeteilt, dass solch eine Lücke besteht", sagte sie. Herr Siemon spreche nach wie vor nicht mit den Vorstandsmitgliedern und beantworte auch keine Fragen. Neuerburgs Fazit: "Schuld für Herrn Siemon sind immer nur die anderen."

Zu den fehlenden Mitgliedsbeiträgen:
FP: Vorstandsmitglied Neuerburg verwies indes auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Vereinsmitglieder während eines Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet sind, Beiträge zu zahlen. "Wenn Herr Siemon jetzt sagt, dass die Mitgliedsbeiträge ein Teil des Finanzplans für das Nachwuchsleistungszentrum sind, muss dieser Plan von Anfang an falsch gewesen sein", betonte die Anwältin. Das sei in etwa so, als baue jemand ein Haus - in der Hoffnung, dass sich der Bau mit freiwilligen Spenden finanzieren lässt.

Zum Spielbetrieb der CFC GmbH:
FP: Nach Ansicht von Juristen ist die GmbH aber durchaus gefährdet. "Wenn es zur vollständigen Abwicklung des Vereins käme, müssten alle Vermögensgegenstände verwertet werden, also auch alle Anteile des Vereins an der GmbH", sagt Fachanwalt Martin Krause. Jura-Professor Gramlich wird noch deutlicher: Der Anteil des Vereins an der GmbH sei Teil der vorhandenen Masse, "das heißt, er müsste verwertet, zum Beispiel verkauft werden. Erst danach kann der Verein abgewickelt werden". Ohnehin muss nach den Statuten des Deutschen Fußball-Bundes ein Verein Gesellschafter (Anteilseigner) der Fußball-Kapitalgesellschaft (GmbH) sein, das besagt die sogenannte 50-plus-1-Regel. Mit Auflösung dieses Muttervereins verliert die GmbH die Zulassung für den Spielbetrieb in der nächsten Spielzeit und darf auch keine neue Zulassung beantragen.

Weitere News

05.08.2019, 14:30 Uhr

05.08.2019, 12:15 Uhr

04.08.2019, 11:36 Uhr

02.08.2019, 10:55 Uhr
Reaktionen auf Siemons Anzeige der "Masseunzulänglichkeit"

01.08.2019, 19:40 Uhr

30.07.2019, 16:10 Uhr

29.07.2019, 19:50 Uhr