Retourkutsche? Siemon erklärt "Masseunzulänglichkeit" des CFC e.V.

01.08.2019, 19:40 Uhr | 1394 Aufrufe
Quo vadis, CFC?Zwei Tage nach der vom Notvorstand des CFC e.V. veröffentlichten Erklärung, die den Insolvenzverwalter in puncto Mitwirkung am 9. März bei der Haller-Zeremonie schwer belastete, hat Klaus Siemon heute überraschend die "Masseunzulänglichkeit" des Chemnitzer FC e.V. verkündet. Auf der offiziellen CFC-Homepage wurde eine lange Erklärung veröffentlicht, in der der erst seit wenigen Wochen agierende Notvorstand dafür verantwortlich gemacht wird. Konkret heißt es dort: "Der vom Vereinsregister bestellte Notvorstand hat keine geeigneten Schritte unternommen, um die Deckungslücke zu schließen. Es wurden weder ein Finanzplan noch sonst sachgerechte Vorschläge zur Kostendeckung unterbreitet. Das Vertrauensverhältnis des Insolvenzverwalters zum Notvorstand ist grundlegend gestört." Genannt wird vor allem das Defizit bei der Fortführung des NWLZ: "Aus der Fortführung des Nachwuchsleistungszentrums werden weitere Verluste - gerechnet ab Juli 2019 - von mindestens 220.000 € entstehen. In dieser Höhe fehlen Mitgliedsbeiträge. Bereits in der Saison 2018/2019 war ein Verlust von mindestens 80.000 € entstanden, denn in dieser Höhe wurden Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt."

Schwere Vorwürfe erhebt Siemon auch gegenüber dem Amtsgericht, welches den Notvorstand des CFC ohne Einbeziehung seiner Person eingesetzt hat: "Grundlage dessen ist eine in jeder Hinsicht rechtswidrige Entscheidung des Vereinsregisters beim Amtsgericht Chemnitz, das den Notvorstand bestellt hatte, ohne den Insolvenzverwalter zu beteiligen, was zwingend hätte geschehen müssen." Schelte bekommen auch das Vereinsregister und das Handelsregister vom Amtsgericht Chemnitz ab, denn sie "haben die Situation verschärft, weil sie beide entschieden haben, der Insolvenzverwalter sei rechtlich nicht berechtigt, über die Gesellschaftsanteile der Chemnitzer FC Fußball GmbH zu verfügen." Zum Schluss seines Textes stellt Siemon allerdings fest, dass "von der Masseunzulänglichkeit beim CFC e.V. die CFC GmbH nicht betroffen ist. Die Chemnitzer FC Fußball GmbH ist vollständig funktions- und handlungsfähig." Sprich, der Spielbetrieb in der 3. Liga sei nicht gefährdet.

Für den CFC e.V. bedeutet die Anzeige der "Masseunzulänglichkeit" einen Schnitt bei jenen Gläubigern, die den Insolvenzverwalter auf der Gläubigerversammlung ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Denn Masseunzulänglichkeit heißt, dass sich die Rangfolge ändert, wie die vorhandene Insolvenzmasse verteilt wird: An erster Stelle werden die Kosten des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverwalter, Gericht) bedient, an zweiter Stelle die Neumasseverbindlichkeiten (die während des laufenden Verfahrens entstanden sind), und erst an dritter Stelle die Altmasseverbindlichkeiten (u.a. die Gläubiger). Da bei angezeigter Masseunzulänglichkeit für den ersten Punkt meist alles aufgebraucht wird, ist für die Gläubiger mit einer Quote von Null zu rechnen. Das Amtsgericht prüft nun allerdings auch, ob das Insolvenzverfahren mangels Masse gänzlich eingestellt werden muss - dies würde die Insolvenz beenden und der e.V. würde liquidiert. Ein solcher Fall würde dann aber auch die CFC GmbH betreffen, denn laut MDR-Recherche darf eine Tochtergesellschaft nach Ablauf des Spieljahres keine Lizenz beantragen, wenn der Mutterverein aufgelöst wurde.

Surftipp:
» Wikipedia: Masseunzulänglichkeit

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