Himmelblauer Insolvenzplan liegt nun beim Amtsgericht
27.10.2020, 10:05 Uhr | 2663 Aufrufe
In einer eigens anberaumten Pressekonferenz informierte der CFC gestern über den aktuellen Stand beim laufenden Insolvenzverfahren. Der vom Club in
Eigenregie erstellte
Insolvenzplan liegt seit Montag (26.10.) beim Amtsgericht vor. Bei der Erarbeitung setzte der Verein auf die Unterstützung von Insolvenzanwalt
Oliver Junghänel, der bereits beim Insolvenzverfahren des VFC Plauen mit Klaus Siemon zusammengearbeitet hatte. "
Wir haben einen Riesenschritt in die richtige Richtung geschafft, wir haben geliefert und unseren Fans das gegeben, was sie erwartet haben", sagte die CFC-Vorstandsvorsitzende Romy Polster auf der Pressekonferenz. Das Gericht könne den erstellten Plan nun prüfen und dem CFC bald ein erstes Feedback liefern.
Der nächste große Schritt wäre dann eine Zusammenkunft aller
163 Gläubiger vor Gericht. Da dies in Corona-Zeiten aber schwierig zu organisieren sei, rechnet CFC-Anwalt Junghänel nicht vor dem Monat Dezember mit einem solchen Termin. Sollte dies aber funktionieren, sei die restliche Abwicklung nach seiner Meinung in sechs bis acht Wochen abgeschlossen, womit das Insolvenzverfahren des Clubs voraussichtlich im
Frühjahr 2021 beendet sein könnte.
Zuvor muss der Insolvenzplan aber auch von den
CFC-Mitgliedern angenommen werden. Sinnvoll wäre da natürlich die ordentliche Mitgliederversammlung 2020, aber auch hier macht die Corona-Zeit einen Strich durch die Rechnung, da eine solche Zusammenkunft mit entsprechenden Auflagen & Abständen derzeit nicht organisiert werden kann. Mit Hilfe einer
Briefwahl werde man sich aber bis zum 13. November (Stichtag) um die Zustimmung der CFC-Mitglieder bemühen, erläuterte Romy Polster.
Der aufgestellte Plan beinhaltet u.a., dass Gros der Gläubiger mit einer Quote von
fünf Prozent abzufinden. Nach aktuellen Berechnungen ergibt das rund 148.000 Euro für diese Gläubiger. Dazu kommen Verfahrenskosten und Aufwendungen, die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (April 2018) entstanden sind und juristisch als "bevorrechtigte Massegläubiger" gelten. Diese liegen laut Junghänel bei rund 362.000 Euro, wovon die Massegläubiger in etwa 100.000 Euro bekommen. Die Verfahrenskosten - inklusive der Vergütung von Insolvenverwalter Klaus Siemon - liegen dann bei den restlichen rund 262.000 Euro. Bedient wird dies alles aus dem treuhändischen
Spendenkonto, auf dem sich eine bereinigte Summe von
499.800 Euro befindet.
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