Keine Einigung im Rechtsstreit mit Polster Catering

03.11.2025, 14:41 Uhr | 2.044 Aufrufe
Im Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung der Cateringverträge der Firma Polster Catering im August 2023 ist weiterhin keine Einigung in Sicht. Der CFC hatte damals unter seinem neuen Geschäftsführer Uwe Hildebrand die Verträge gekündigt unter Begründung eines "unwiderruflich geschädigten Vertrauensverhältnisses". Polster hatte dagegen geklagt und erstinstanzlich vor dem Chemnitzer Landgericht Recht bekommen. Der CFC berief daraufhin für den 20. September 2024 eine Außerordentliche Mitgliederversammlung in der jede Menge Vertragsdokumente, E-Mails und Dokumente präsentiert wurden, die aufzeigten, wie Polster und ihre Vertrauten ihre Schlüsselpositionen in Verein und GmbH nutzten, das Cateringunternehmen mit Fabelverträgen zu ihren Gunsten und zu Lasten des Chemnitzer FC auszustatten. 93 Prozent der teilnehmenden Mitglieder in der Versammlung votierten dafür, den juristischen Weg weiterzubeschreiten.

Ob das moralisch verwerfliche Vorgehen von Polster auch dahingehend justiziabel ist, dass die Verträge außerordentlich kündbar waren, darum geht es im Kern in dem Gerichtsprozess.

Am vergangenen Mittwoch (29.10.) war nun die lang erwartete Gerichtsverhandlung beim Oberlandesgericht in Dresden angesetzt. Wie die Freie Presse berichtete, endete diese Verhandlung ohne Ergebnis. Der vom Richter angestrebte Vergleich zwischen den beiden Parteien wurde von der Polster-Seite abgelehnt. Im Raum standen dabei 10.000€ Entschädigung für die Auflösung der Verträge. Während das für die GmbH-Seite akzeptabel gewesen wäre, lehnte das Polster durch seinen Anwalt Martin Schwandt ab, der auch auf die Investitionen Polsters in Millionenhöhe in die Ausstattung der Cateringbereiche im Stadion referenzierte. Diese Forderungen dürften jedoch formaljuristisch Teil des Insolvenzverfahrens gewesen und durch die Beendigung des Verfahrens erledigt sein.

Die Argumentationslinie des CFC, dass die Cateringverträge vom Insolvenzverwalter hätten ausgeschrieben werden müssen, lehnte das Gericht mit der Begründung ab, dass es keine Ausschreibungspflicht aufgrund der zu "geringen Bedeutung des Vereins" und "zu geringen Marktmacht des Stadion in Chemnitz" gegeben hätte.

Die CFC-Seite stützt die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Polster Catering auf einen weiteren Punkt: Einnahmen aus den DFB-Pokalspielen sollen dem Verein vorenthalten worden sein. Zwar existierte keine schriftliche Vereinbarung über eine Sonderzahlung von 70.000 Euro, doch soll Romy Polster diese im Juli 2022 mündlich zugesagt haben – was die CFC-Seite bestreitet. Eine schriftliche Vereinbarung entstand erst später, nachdem der Vorwurf aufkam, und wurde rückdatiert. Diese Rückdatierung wertete das Oberlandesgericht als prozessuales Fehlverhalten. Für den CFC ist dies ein Beleg für Prozessbetrug und ein Grund, warum eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar und die Kündigung rechtens sei.

Der Rechtsstreit zwischen dem Chemnitzer FC und Polster Catering geht somit weiter. Innerhalb von zwei Wochen müssen beide Seiten auf die Schriftsätze reagieren und den Streitwert festlegen. Im Kern steht die Frage, wer bei der angeblichen 70.000-Euro-Zahlung die Wahrheit sagt. Beide Parteien haben Zeugen benannt – ob es zur Verhandlung kommt, entscheidet sich Anfang Dezember.

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