Polster gegen CFC – so lief der letzte Verhandlungstermin

25.02.2026, 14:50 Uhr | 2.423 Aufrufe
Am heutigen Mittwoch fand am Oberlandesgericht in Dresden der letzte Verhandlungstermin in der Sache "Polster Sport Catering GmbH vs. Chemnitzer FC Fußball GmbH wegen Feststellung des Fortbestandes eines Vertragsverhältnisses, weiterer Vertragsdurchführung und Schadensersatz" wie es im sperrischen Juristendeutsch auf der Anzeigetafel des Gerichtes stand. Eine Urteilsverkündung gab es nicht, die ist nun für den 25.3.2026 um 13:30 Uhr zu erwarten.

Gegenstand der Verhandlung waren noch ausstehende Zeugenbefragungen von Kathrin Jost, damals Geschäftsführerin bei mehreren Polster-Firmen, darunter der PC Sport GmbH und Knut Müller, zum damaligen Zeitpunkt Gesellschafter und Chef des Aufsichtsrates. Die CFC-Seite präsentierte überraschend noch Olaf Pönisch, einem der Gesellschafter der CFC Fußball GmbH und wie Müller Teilnehmer der ominösen Gesellschafterversammlung vom 15. Mai 2023, als den Gesellschaftern von Gehäftsführer Marc Arnold mitgeteilt wurde, dass die GmbH aufgrund eines Minus von über 500.000 € kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand.

Kern der Diskussion und Befragung war erneut die Frage, ob die Vereinbarung zur Zahlung der 70.000€ für die beiden Sonderspiele Union und Schacht schon vor der Saison 2022/23 ein "historisches Ereignis" waren oder eine "nachträgliche Erfindung". Das muss nun das Gericht nach den Zeugenaussagen von Polster(s), Arnold und Hoffmann im ersten Termin und Jost, Müller und Pönisch im zweiten Termin bewerten. Es steht hier Aussage gegen Aussage.

Zur wichtigen Frage, welche Unterlagen zur Gesellschafterversammlung wirklich vorlagen, gab es unterschiedliche Darstellungen. Lt. Müller wurde die Liquiditätsplanung - ein wichtiges Beweisstück - nicht ausgehändigt, Pönisch hingegen behauptete, sie wäre in der Versammlung ausgeteilt worden. Bei der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) war es genau umgekehrt. Die legte Müller als Beweis vor, Pönisch bestritt, diese bei der Versammlung gesehen zu haben.
In einem stimmten Müller und Pönisch überein. Die zum Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung noch offene Zahlung der 70.000€ wäre bei der Versammlung keinerlei Thema gewesen. Verwunderlich, wenn es doch vorrangiges Ziel der Versammlung gewesen sein sollte, die drohende Insolvenz abzuwenden und da jeder Euro Einnahmen zählt.
Frau Johst, die nicht mehr bei Polster arbeitet und deren Unterschrift die Vereinbarung zu den Sonderzielen trägt, konnte sich nicht mehr daran erinnern, wann das Dokument in ihre "Postmappe" gewandert war. Wohl aber, dass sie auf Anweisung der Gesellschafter, also Herr und Frau Polster die Sache unterschrieben hätte. Müller war nach eigener Darstellung in die Nachtragsververeinbarung nicht eingebunden und hatte auch keine Kenntnis davon.

Einen Monat hat das Gericht nun Zeit, zu überlegen, welchen Aussagen und welcher Partei sie mehr glauben. Gewinnt die Polster-Partei so ist für den CFC mit Schadensersatzforderungen und Wiedereinsetzung von Polster als Stadioncaterer zu rechnen. Gewinnt der CFC so droht Polster und einigen Mitarbeitern der GmbH von damals strafrechtliche Folgen wegen Urkundenfälschung.

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