Landgericht weist Siemons Befangenheitsanträge ab
21.08.2018, 09:08 Uhr | 1.001 Aufrufe

Das Chemnitzer Landgericht hat die vom CFC-Insolvenzverwalter Klaus Siemon gestellten
Befangenheitsanträge gegen die vorsitzenden Richter im Rechtsstreit mit
Andreas Georgi (CFC-Vorstandsvorsitzender) und
Uwe Bauch (CFC-Aufsichtsratsvorsitzender) abgewiesen. Gerichtssprecherin Marika Lang bei TAG24: "Die sechste Zivilkammer hat am letzten Donnerstag in beiden Verfahren die von Herrn Siemon eingereichten Anträge auf Befangenheit zurückgewiesen." Damit steht
Klaus Siemon nun vor der Wahl, sich dem
Eilverfahren gegen die beiden Suspendierungen stellen zu müssen, oder gegen die Abweisung der Befangenheitsanträge vor der nächsten Instanz zu klagen. Lang bei TAG24: "Herr Siemon erhält 14 Tage Zeit, um gegebenenfalls beim Oberlandesgericht Beschwerde einzureichen." Sowohl Andreas Georgi als auch Uwe Bauch waren gegen die von Siemon ausgesprochene
Suspendierung und das verhängte Hausverbot gerichtlich vorgegangen.
Surftipp:»
Befangenheits-Anträge kassiert: Siemon wird am Gericht zurückgewiesen