Klaus Siemon: Einspruch gegen eingesetzten CFC-Notvorstand!
22.05.2019, 17:10 Uhr | 1.159 Aufrufe
Gegen den vom Chemnitzer Amtsgericht eingesetzten
Notvorstand des CFC e.V. regt sich seitens der CFC Fussball GmbH Widerstand. Gestern verkündete das Amtsgericht, dass es dem Antrag von Andreas Georgi, dem Vorstandsvorsitzenden des CFC e.V., folge, und mit Annette Neuerburg und Frank Sorge
zwei weitere Vorstände für eine befristete Zeit beruft, damit der Vereinsvorstand nach dem nicht nach außen kommunizierten (endgültigen) Rücktritt von Thomas Uhlig wieder beschlussfähig wird. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts kann binnen eines Monats
Berufung eingelegt werden - und dies wird auch so kommen, wie man TAG24 heute entnehmen konnte. Dort machte sich Insolvenzverwalter
Klaus Siemon Luft und schimpfte: "Der Beschluss des Amtsgerichts ist grob rechtswidrig. Ich finde es unglaublich, dass das Amtsgericht über einen Notvorstand entscheidet, ohne den Insolvenzverwalter zu dieser Angelegenheit anzuhören." Und weiter führt der Rechtsanwalt aus: "Der Notvorstand hat keine rechtliche Kompetenz in Bezug auf die CFC GmbH, weil die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gem. § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist. Thomas Sobotzik ist mit Beschluss vom 30.4.2018 durch den Aufsichtsrat wirksam zum Vorstand bestellt worden. Insoweit fehlt für die Bestellung eines Notvorstandes jede Grundlage." Ganz offensichtlich hat Siemon dabei aber übersehen, dass die gültige Satzung des CFC e.V. klar vorschreibt, dass zur Arbeitsfähigkeit des Vorstandes mindestens drei Personen nötig sind - ansonsten kann nicht einmal die Einberufung einer
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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